Presseerklärung
PRO ASYL fordert: Bleiberecht für Mükrime und Ibrahim Gümüs!
Flüchtlingsrat
Baden-Württemberg e.V.
PRO ASYL

Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

30. November 2005

Hier aufgewachsenem Geschwisterpaar droht nach 18 Jahren in Deutschland die Abschiebung in die Türkei
PRO ASYL fordert: Bleiberecht für Mükrime und Ibrahim Gümüs!



Den Geschwistern Mükrime und Ibrahim Gümüs steht unmittelbar die Abschiebung in die Türkei bevor, obwohl sie 18 Jahre in Deutschland gelebt haben und keinerlei Verbindungen mit der ehemaligen Heimat ihrer Eltern haben. Das Geschwisterpaar ist mit seinen Eltern 1987 aus der Türkei nach Deutschland geflohen - Mükrime als 3-Jährige, Ibrahim im Alter von 6 Jahren. Im langjährigen Asylverfahren der kurdischen Familie konnte letztlich ein Abschiebungshindernis für die Mutter erstritten werden. Auch ihr Ehemann und die minderjährigen Geschwister dürfen bleiben - nicht jedoch die volljährigen Kinder Mükrime und Ibrahim Gümüs. Mükrime und Ibrahim leben seit Jahren mit der Kettenduldung. Nun droht die Familientrennung.

Sie hatten sich große Hoffnungen gemacht, von der Härtefallregelung des Zuwanderungsgesetzes zu profitieren und das lang ersehnte Bleiberecht zu bekommen. Am 15. November 2005 kam nun die schockierende Nachricht der baden-württembergischen Härtefallkommission: Es werde kein Härtefallersuchen an das Innenministerium ergehen, so dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG nicht erteilt werden könne.

Nach 18-jährigem Aufenthalt in Deutschland sollen Mükrime und Ibrahim Gümüs in die Türkei abgeschoben werden. Sie sind von der Behörde aufgefordert worden, bis zum 29. November 2005 zu erklären, das Land freiwillig zu verlassen, ansonsten droht die Abschiebung.

"Es ist erschreckend, dass Mükrime und Ibrahim Gümüs, die vollständig in die deutsche Gesellschaft integriert sind, hier zur Schule gegangen sind, für die Deutschland ihr zu Hause ist, nun zur Ausreise gezwungen werden solle," erklärte Marei Pelzer von PRO ASYL. "Die Abschiebung der Gümüs wäre die Verbannung von Menschen, die faktisch Inländer sind".

An die Türkei haben die beiden keine Erinnerung mehr. Ihre Familie war in den 80er Jahren als Kurden schwersten Verfolgungen durch den türkischen Staat ausgesetzt. In dem Dorf, in dem die Familie einst lebte, sind von den ehemals dort ansässigen 60 Familien nur noch vier übrig geblieben. Alle anderen wurden vertrieben.

Ibrahim und Mükrime Gümüs sind vollständig in die deutsche Gesellschaft integriert. Beide haben den Hauptschulabschluss. Ibrahim Gümüs hat darüber hinaus zwei Jahre die gewerbliche Berufsfachschule besucht. Beide sind seit 2000 teilzeitbeschäftigt und tragen so ihren Teil dazu bei, dass sich die Familie unabhängig von Sozialhilfe finanziert.

PRO ASYL fordert die Härtefallkommission und das Landesinnenministerium Baden-Württemberg auf, den Fall des Geschwisterpaars wieder aufzugreifen und dem Geschwisterpaar Gümüs einen Verbleib in Deutschland zu ermöglichen.

In den Verhandlungen um das Zuwanderungsgesetz hatte vor allem die Landesregierung Baden-Württemberg darauf gedrungen, die Problematik der Langzeitgeduldeten mit der Einführung einer Härtefallregelung zu lösen. Dass diese nun in einem so eindeutigen Fall nicht angewendet wird, ist unerträglich.



gez. Marei Pelzer gez. Angelika von Loeper

Referentin 1. Vorsitzende

PRO ASYL Flüchtlingsrat Baden-Württemberg

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