Bleiberecht für Flüchtlinge

Innenminister wollen bundesweite Regelung für Daueraufenthalt beraten
Von Lars-Broder Keil

Berlin/Wiesbaden - Die Innenminister der Länder wollen auf ihrem Treffen in der kommenden Woche in Karlsruhe über ein bundesweites Bleiberecht debattieren. Nach den Vorstellungen mehrerer Länder sollen seit Jahren geduldete Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten können. Derzeit leben etwa 200 000 Flüchtlinge seit mehr als zehn Jahren ohne sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland. NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) will einen Gesetzentwurf unterbreiten, auch Berlin hat ein Papier erarbeitet. Mit Hessens Innenminister Volker Bouffier spricht sich erstmals ein CDU-Politiker für ein bundesweites Bleiberecht aus - bislang lehnten unionsregierte Länder wie Bayern, Sachsen und Niedersachsen dies ab.



"Wir müssen ein unbefriedigend geregeltes und sehr emotionsgeladenes Thema endlich in geordnete Bahnen lenken", begründete Bouffier gegenüber der Berliner Morgenpost seinen Vorstoß. Einerseits gelinge es vielen Asylbewerbern durch Ausnutzen aller juristischen Möglichkeiten und durch falsche Angaben, ihre Abschiebung über Jahre hinauszuzögern. Andererseits würden sich Familien - überwiegend Bürgerkriegsflüchtlinge - in dieser Zeit integrieren. Da das neue Zuwanderungsgesetz die Frage des Bleiberechts nicht gelöst habe, eine späte Abschiebung von Familien in der Bevölkerung zunehmend als ungerecht angesehen werde und auch nicht im Interesse des Landes sein kann, wolle er mit seinen Vorstoß zu mehr Rechtsfrieden beitragen, so Bouffier.

Nach den Vorstellungen des Ministers soll derjenige, der eine ausreichende Zeit in Deutschland lebt, hinreichende Deutsch-Kenntnisse und eine jahrelange sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen kann, mit der er seinen Unterhalt selbst finanziert, dessen Kinder hier geboren sind und der sich nichts hat zuschulden kommen lassen, ein Bleiberecht erhalten - ungeachtet der bestehenden Ausreisepflicht. Das trifft nach Schätzungen von Bouffier auf zehn bis 15 Prozent der Flüchtlinge zu. Der Großteil bezieht nur staatliche Leistungen, weil Asylbewerber oftmals nicht arbeiten dürfen. Deshalb will der Minister noch weitergehen und denjenigen, die bis auf die Berufstätigkeit die Voraussetzungen für ein Bleibenrecht erfüllen, die Chance geben, sich in einer bestimmten Frist einen Job zu suchen. "Bleiben sie einen längeren Zeitraum in Arbeit, könnten sie ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen", schlägt Bouffier vor. Gleichzeitig will er am Grundsatz festhalten: "Wer die Bedingungen nicht erfüllt, wird konsequent abgeschoben. Wir können die Aufnahmebereitschaft unserer Bevölkerung nicht überfordern."

Bouffiers Vorstellungen decken sich im wesentlichen mit denen von NRW-Innenminister Wolf. Berlin will einen Entwurf einbringen, der bereits ein Bleiberecht schaffen soll, wenn lange geduldeten Flüchtlingen ein Arbeitsangebot vorliegt. Damit würden viel mehr Geduldete einen legalen Aufenthaltsstatus erhalten als nach dem NRW-Modell. Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz haben bereits per Erlaß eine großzügigere Vergabe von Bleiberechten angeordnet.

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