Infos zur Innenministerkonferenz Karlsruhe am 08./09.12.2005

1. Vorschlag Berlins für eine Bleiberechtsregelung
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Berlin_Bleiberecht_IMK_0505.pdf

2. Vorschlag NRWs - Bleiberecht nur mit unbefristetem Arbeitsvertrag und
Kirchenkontingent
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/NRW_Bleiberecht_IMK_1105.pdf

3. Vorschlag Niedersachsens - Rückkehroption für Flüchtlingsjugendliche
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Nds_Bleiberecht_IMK_1105.pdf

4. Stellungnahme des Flüchtlingsrates Berlin zum Vorschlag NRW -
Bleiberecht nur mit unbefristetem Arbeitsvertrag und Kirchenkontingent?
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/FRBln_NRW_Bleiberecht.pdf



IMK-Bleiberecht - nur mit unbefristetem Arbeitsvertrag und Kirchenkontingent?

Zur IMK liegen Vorschläge aus mehreren Bundesländern vor.

1. Berlin will - wie schon bei der IMK im Juni 2005 in Stuttgart
vorgeschlagen - entsprechend der Kriterien der Altfallregelung von 1999
- ein Bleiberecht für seit 6 Jahren hier lebende Familien und seit 9
Jahren hier lebende Alleinstehende ermöglichen. Sie erhalten mit dem
Bleiberecht die Chance, aber auch die Pflicht, ihren Lebensunterhalt
durch Arbeit sicherzustellen. Ausnahme von der Lebensunterhaltsicherung
durch Arbeit gelten für Kranke, Behinderte, Alleinerziehende,
Jugendliche in Ausbildung. Ergänzende Sozialhilfe ist vorübergehend
zulässig für kindereiche Familien.

Vorschlag Berlins zur IMK 06/2005
(Fassung 11/2005 liegt uns noch nicht vor)
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Berlin_Bleiberecht_IMK_0505.pdf


2. NRW schägt ein Bleiberecht für seit sechs Jahren hier lebende
Asylsuchende und geuldete vor, die seit zwei Jahren ihren
Lebensunterhalt durch Arbeit sichern und hierzu einen unbefristeten (!),
sozialversicherten Arbeitsvertrag vorlegen. Für auf Sozialahilfe
angewiesene Kranke, Behinderte, Alleinerziehende usw. ist ein
Bleiberecht nur möglich, wenn ihr Lebensunterhalt durch eine
Verpflichtungserklärung einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung
nachgewiesen wird (sog. "Kirchenkontingent").

Vorschlag NRWs zur IMK 11/2005
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/NRW_Bleiberecht_IMK_1105.pdf


3. Niedersachsen lehnt ein Bleiberecht ab, will aber durch eine
Änderung des § 37 Aufenthaltsgesetzes (Rückkehroption) ein Bleiberecht
oder auch eine Wiedereinreise für Jugendliche (ohne ihre Eltern!)
ermöglichen, wenn diese
- zwischen 15 und 20 Jahre alt sind,
- sich mindestens 8 Jahre in Deutschland aufgehalten haben und hier
mindestens 6 Jahre zur Schule gegangen sind,
- einen anerkannten Schulabschlus besitzen oder nur als Altersgründen
noch nicht besitzen.
- ihr lebensunterhlat durch Arbeit oder eine Verpflichtungserklärung
(Kirchenkontingent?!) gesichert ist.

Vorschlag Niedersachsens zur IMK 11/2005
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Nds_Bleiberecht_IMK_1105.pdf


4. Der Flüchtlingsrat Berlin hat jetzt eine ausführliche, kritische
Stellungnahme zum Vorschlag NRWs vorgelegt. Bleiberecht nur mit
unbefristetem Arbeitsvertrag und Kirchenkontingent?

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/FRBln_NRW_Bleiberecht.pdf



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