PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung
15. Juli 2010

Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention nun auch offiziell besiegelt
PRO ASYL fordert Ende der Diskriminierung von Flüchtlingskindern


PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung
15. Juli 2010

Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention nun auch offiziell besiegelt
PRO ASYL fordert Ende der Diskriminierung von Flüchtlingskindern

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. Mai 2010, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, wird am heutigen Donnerstag die rechtsverbindliche Rücknahme-Erklärung der Bundesregierung bei der UN in New York hinterlegt. PRO ASYL begrüßt, dass durch diesen formalen Akt endlich der Weg freigemacht wird, hier lebenden Flüchtlingskindern die gleichen Rechte zu gewähren wie allen anderen Kindern auch.

"Jetzt sind Taten gefragt", fordert Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL, "die gesetzliche und institutionelle Diskriminierung von Flüchtlingskindern muss beendet werden." Dazu gehört die vorbehaltlose Anerkennung und Umsetzung der Kinderrechte auch für Flüchtlingskinder und die Verankerung des Kindeswohls als Grundprinzip und Leitmotiv der Konvention in allen Kinderflüchtlinge betreffenden gesetzlichen und rechtlichen Regelungen. Das betrifft beispielsweise den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Sozialgesetzgebung, des Aufenthaltsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes.

PRO ASYL fordert ein gemeinsames gesetzliches Vorgehen bei Bund, Ländern und Gemeinden. Bisherige Äußerungen lassen erkennen, dass der Gesetzgeber keinerlei Anlass sieht, eine Anpassung vorzunehmen. "Es darf kein Zurück zum Status quo ante geben", so Kauffmann, "Wenn Flüchtlingskinder nicht endlich die ihnen zustehenden Rechte bekommen, wäre das unglaubwürdig und pure Symbolpolitik." Es gehe um das Leben und die Perspektiven aller Kinder in dieser Gesellschaft.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1992 durch Deutschland nur unter Vorbehalt ratifiziert. Demnach kamen die Kinderrechte nach der UN-Konvention in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nicht zur Anwendung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Minderjährige in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren bereits ab 16 Jahren wie Erwachsene behandelt werden und in Abschiebungshaft genommen werden können.

Weitere Informationen: Positionspapier "Flüchtlingskinder in Deutschland"

Kontakt:
Tel. 069 23 06 95
E-Mail presse@proasyl.de


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