PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung

11. April 2008



Abschiebung vom Frankfurter Rhein-Main-Flughafen:
Körperverletzung durch missbräuchliche Injektion von Medikamenten?
Bundespolizei will den nächsten Abschiebungsversuch in Kooperation mit den Verdächtigen durchführen
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.



Presseerklärung

11. April 2008


Abschiebung vom Frankfurter Rhein-Main-Flughafen:

Körperverletzung durch missbräuchliche Injektion von Medikamenten?

Bundespolizei will den nächsten Abschiebungsversuch in Kooperation mit den Verdächtigen durchführen



Beim Versuch, einen abgelehnten pakistanischen Asylsuchenden abzuschieben, ist es am 8. April offenbar zu einem Vorfall gekommen, den PRO ASYL als Körperverletzung bewertet, falls sich die behaupteten Sachverhalte erhärten lassen. Ein junger Pakistani hat seinem Rechtsanwalt in Anwesenheit mehrerer Zeugen zu Protokoll gegeben, dass er bei dem Abschiebungsversuch von mehreren Bediensteten der Luftfahrtgesellschaft GULF AIR im Flugzeug misshandelt worden sei. Er sei auf dem Flugzeugsitz fixiert und von zwei Männern festgehalten worden, während eine ebenfalls anwesende Frau gegen seinen erklärten Willen zwei Spritzen gesetzt habe. Die Abschiebung wurde dennoch von der Bundespolizei abgebrochen, der Pakistani in die Flüchtlingsunterkunft im Flughafen zurückgebracht, wo den Bediensteten des Kirchlichen Flüchtlingsdienstes seine extrem schlechte körperliche Verfassung ins Auge fiel.



Wenige Stunden nachdem das Opfer seinem Anwalt am 9. April den Vorfall zu Protokoll gegeben hatte, wurde der Mann mit akuten Beschwerden in die Städtische Klinik in Höchst eingeliefert. Dort wurden Benzodiazepine im Urin festgestellt.



Von der Bundespolizei wurde der Rechtsanwalt informiert, dass für heute ein erneuter Abschiebungsversuch mit derselben Fluggesellschaft geplant ist. Damit würde die Bundespolizei den Verdächtigen Gelegenheit geben, erneut auf deutschem Boden mit Mitteln vorzugehen, die nicht erlaubt sind. Die Verabreichung von Sedativa gegen den Willen von Abzuschiebenden ist strafrechtlich Körperverletzung und auch nach den Bestimmungen über Flugabschiebungen, die die Bundespolizei selbst zu beachten hat, verboten.



PRO ASYL fordert die Bundespolizei auf, die Abschiebung sofort auszusetzen und damit auch strafrechtliche Ermittlungen möglich zu machen.



gez. Bernd Mesovic

Referent









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