Presseerklärung vom 25. Januar 2008

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

25. Januar 2008

Bundesverfassungsgericht: Neubesetzung des 2. Senats
PRO ASYL appelliert an die SPD-Spitze, Professor Horst Dreier nicht als Verfassungsrichter vorzuschlagen
Presseerklärung vom 25. Januar 2008

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

25. Januar 2008


Bundesverfassungsgericht: Neubesetzung des 2. Senats
PRO ASYL appelliert an die SPD-Spitze, Professor Horst Dreier nicht als Verfassungsrichter vorzuschlagen



Die SPD muss ihren Beitrag dazu leisten, dass die Pandorabüchse der ?staatlichen Rettungsfolter? geschlossen bleibt. Wer ein Zurücktreten der Menschenwürde in Ausnahmefällen für ?nicht von vorneherein? ausgeschlossen hält, der eignet sich nicht als Verfassungsrichter. Aus diesem Grund appelliert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL an die SPD, ihren Vorschlag, den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Horst Dreier als Nachfolger des ausscheidenden Richters Prof. Dr. Winfried Hassemer zu designieren, zurückzuziehen.



Das Menschenwürdegebot des Grundgesetzes verträgt keine Relativierungsdiskussion. Es ist unerträglich, dass dem bisherigen Verfassungsrichter Hassemer, der immer wieder hervorgehoben hat, dass das Folterverbot abwägungsfest sein muss, ein Richter folgen soll, der genau in dieser Frage relativierend argumentiert.



PRO ASYL unterstützt seit vielen Jahren Menschen, die in Deutschland als Flüchtlinge Schutz suchen, weil sie in ihren Herkunftsländern mit allen erdenklichen Methoden gefoltert worden sind. Aus der Arbeit der Behandlungszentren für Folteropfer wissen wir, wie schwer es vielen Gefolterten fällt, wieder heimisch zu werden in dieser Welt. Vor diesem Hintergrund lehnen wir jede Debatte um die Folter rechtfertigende ?Pflichtenkollisionen?, wie sie Horst Dreier angestoßen hat, grundsätzlich ab.



gez. Dr. Jürgen Micksch

Vorsitzender











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