Flüchtlingsrat Berlin

Pressemitteilung vom 02.01.08

Suizid im Berliner Abschiebungsgewahrsam
Flüchtlingsrat fordert umfassende Aufklärung

Flüchtlingsrat Berlin

Pressemitteilung vom 02.01.08

Suizid im Berliner Abschiebungsgewahrsam
Flüchtlingsrat fordert umfassende Aufklärung



Am 01.01.2008 ist ein 28jähriger aus Tunesien stammender Insasse der
Polizeiabschiebehaftanstalt Berlin-Grünau an den Folgen eines
Suizidversuches verstorben. Er war am 28.12.07 in Abschiebehaft genommen
worden und hatte am 30.12.07 einen Suizidversuch unternommen.

Suizidversuche oder Selbstverletzungen sind das letzte Mittel, mit dem
Insassen in der Abschiebehaft versuchen, auf ihre schwierigen von
psychischen Druck und Isolation geprägten Lebensumstände aufmerksam zu
machen.

So kam es Anfang 2003 zu einer Kette von Selbstverletzungen und
Suizidversuchen von Inhaftierten, mit dem diese gegen die Praxis der
Haftanordnungen und die vorherrschenden Haftbedingungen protestierten.

Der Flüchtlingsrat fordert eine umfassende Aufklärung des Vorfalles.
Dazu gehört auch die Prüfung der Gründe und der genauen Umstände der
Inhaftierung. Es sollte auch geklärt werden, ob eine Überprüfung der
Haftfähigkeit durch den Polizeiärztlichen Dienst (PÄD) vorgenommen wurde.

Der Flüchtlingsrat lehnt die Abschiebehaft als reine Verwaltungshaft aus
grundsätzlichen Erwägungen ab. Diese stellt eine unverhältnismäßige
Einschränkung der Grundrechte der betroffenen Flüchtlinge und Migranten
dar. Aktuell ist die Zahl der Inhaftierten wieder gestiegen. Sie beläuft
sich auf 114 Personen.

Angesichts der geltenden Rechtslage setzt sich der Flüchtlingsrat
gemeinsam mit dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Kirchen und
Wohlfahrtsverbänden für eine größtmögliche Haftvermeidung und eine
Verbesserung der Haftbedingungen ein.

Der Flüchtlingsrat hat wiederholt auf die Notwendigkeit einer von der
Polizei unabhängigen kompetenten medizinischen und psychologischen
Regel- und Notfallversorgung in der Abschiebungshaft aufmerksam gemacht
- zuletzt aus Anlass der Verurteilung eines Polizeisanitäters wegen
Körperverletzung im Amt durch unterlassene Hilfeleistung.

Flüchtlingsrat Berlin 2. Januar 2008


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