PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung
6. Dezember 2007
Zur Innenministerkonferenz: Erwartungen an die Bleiberechtsregelung nicht erfüllt
PRO ASYL fordert großzügigere Auslegung und

Abschiebestopps für mehrere Länder

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

6. Dezember 2007




Zur Innenministerkonferenz: Erwartungen an die Bleiberechtsregelung nicht erfüllt
PRO ASYL fordert großzügigere Auslegung und

Abschiebestopps für mehrere Länder



Mehr als ein Jahr nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenministerkonferenz ist der Aufenthalt der meisten langjährig Geduldeten noch ungesichert. Es zeichnet sich ab, dass die Hoffnungen der Geduldeten nicht erfüllt und die optimistischen Prognosen aus dem Politikbereich weit unterschritten werden. Dass die heute und morgen stattfindende Innenministerkonferenz in Berlin dieses Thema nicht auf der Tagesordnung hat, kritisiert PRO ASYL als Weigerung der politisch Verantwortlichen, sich mit den Folgen ihres Tuns auseinanderzusetzen. PRO ASYL fordert von den Innenministern dafür zu sorgen, dass vor dem Hintergrund der mageren Ergebnisse bei den noch nicht entschiedenen Fällen nachgebessert wird und die Umsetzung der zweiten, bundesgesetzlichen Regelung großzügiger erfolgt.



PRO ASYL hat den Innenministern im Vorfeld der Konferenz weitere Anliegen übermittelt. Gefordert wird ein Abschiebestopp für Flüchtlinge aus dem Irak, aus Afghanistan, dem Kosovo, Tschetschenien und Sri Lanka.



Zur Umsetzung der IMK-Bleiberechtsregelung:

Auswertungen liegen vor zum Stichtag 30. September 2007. Sie zeigen:



· Frühere Ankündigungen verschiedener Innenminister, von der IMK-Regelung würden bis zu 60.000 Geduldete (20.000 sofort, 40.000 bei erfolgreicher Jobsuche) profitieren, erweisen sich als deutlich zu hoch. Insgesamt wurden zum Stichtag 30. September 2007 nur knapp 20.000 Aufenthaltserlaubnisse erteilt. Bezogen auf diejenigen Geduldeten, die länger als 6 Jahre in Deutschland lebten, entspricht die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse 19,7 Prozent. Selbst bei Zugrundelegung der optimistischsten Szenarien für die weitere Entwicklung, d.h. wenn die knapp 20.000 noch nicht entschiedenen Fälle positiv gelöst würden, wird mehr als die Hälfte der Menschen, die die geforderte Aufenthaltsdauer erfüllen, am Ende leer ausgehen.


· Einige Bundesländer haben sich offensichtlich unzureichend auf die Bearbeitung der Anträge vorbereitet. Von 788 Anträgen waren im Saarland zum Stichtag 572 noch nicht bearbeitet. Gerade einmal 6 Prozent der Antragsteller hatten eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Demgegenüber haben beispielsweise Hessen und Bayern den Großteil der Anträge längst bearbeitet, bei günstigeren Erfolgsquoten. Von 7.625 Antragstellern erhielten 3.029 (39,7 Prozent) in Hessen ihre Aufenthaltserlaubnis, bei nur noch 565 nicht entschiedenen Fällen. In Bayern sind lediglich noch 90 Fälle ohne Entscheidung. Von 3.400 Antragstellern haben 1.618 (47,6 Prozent) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.


· Der föderale Flickenteppich des unterschiedlichen Umgangs mit der Bleiberechtsregelung erweist sich bei näherer Betrachtung als noch kleinteiligeres Patchwork. In manchen Bundesländern gibt es extreme Unterschiede zwischen den einzelnen Ausländerbehörden. Die jeweiligen Länderinnenminister haben es verabsäumt, den lokalen Extremisten der Restriktivität die Rote Karte zu zeigen. Beispiel NRW: Die Quoten der erteilten Aufenthaltserlaubnisse zum Stichtag bewegen sich von unter 10 Prozent in Städten wie Lippstadt, Lünen und Krefeld, bis zu 80 Prozent in der Stadt Herten und über 91 Prozent im Kreis Siegen/Wittgenstein. Solche Unterschiede sind mit den Besonderheiten der jeweiligen Flüchtlingspopulation in diesen Regionen nicht erklärbar.


· Völlig unterschiedlich zwischen den Bundesländern ist die Quote der Antragstellungen im Verhältnis zur Zahl der Duldungen insgesamt. Auch dies ist mit Besonderheiten der jeweiligen Flüchtlingsgruppen der Bundesländer nicht zureichend erklärbar. Weit überdurchschnittlich ist hier Hessen. 56,6 Prozent aller Geduldeten hatten hier einen Antrag bis zum Stichtag gestellt.


· Aus vielen Bundesländern wird berichtet über die enge Auslegung von Ausschlussgründen, wie Hinauszögern des Aufenthalts. Auch nach 10- oder 15-jähriger Aufenthaltsdauer lassen es sich bestimmte Ausländerbehörden nicht nehmen, ?in den Krümeln zu wühlen?.




Zu den Forderungen nach Abschiebungsstopps:

Der Umgang mit Flüchtlingen aus bestimmten Herkunftsländern steht diesmal nicht auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz. PRO ASYL hält dies für ein Versäumnis.



Trotz der verschlechterten Sicherheitslage im Nordirak halten die Innenminister damit stillschweigend am Versuch fest, über Straftäter hinaus auch weitere Personengruppen in den Nordirak abzuschieben. In den Haftanstalten der kurdischen Sicherheitskräfte und Geheimdienste sind Misshandlungen und Folter an der Tagesordnung.



Im Kosovo ist ungewiss, ob nach dem Misserfolg der Statusverhandlungen und einer möglichen einseitigen Unabhängigkeitserklärung mit einem neuen Ausbruch von Gewalt zu rechnen ist. Von einem solchen wären die Angehörigen ethnischer Minderheiten vermutlich besonders betroffen. Angesichts der unüberschaubaren Situation wäre es nötig, die zwangsweise Rückführung ethnischer Minderheiten und traumatisierter Personen auf jeden Fall auszusetzen.



In Bezug auf Flüchtlinge aus Sri Lanka hat der Bundesinnenminister den Ländern empfohlen, einen Abschiebungsstopp für Tamilen aus dem Norden und Osten des Landes zu verhängen. Selbst die Empfehlung des BMI haben die meisten Bundesländer nicht in einen formellen Abschiebungsstopp umgesetzt, sondern sich mit ?weichen? Empfehlungen an die Ausländerbehörden begnügt. Nach Ansicht von PRO ASYL ist angesichts der Bürgerkriegslage bereits diese Beschränkung auf Tamilen aus bestimmten Landesteilen unhaltbar.



gez. Bernd Mesovic

Referent









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Telefon: 069/23 06 88

internet: http://www.proasyl.de

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Bilanz der IMK-Regelung zum Bleiberecht, Stichtag 30.09.2007





Duldungen gesamt (Stichtag 31.10.2006)

Anträge (im Verhältnis zu den Duldungen)

Aufenthaltserlaubnis (% der Anträge)

Aufenthaltserlaubnis (% der Duldungen)

Duldung zur Arbeitssuche

Ablehnung

Noch nicht entschieden

BaWü

21.964

10.194 (46,4%)

3.036 (29,8%)

3.036 (13,8%)

2.740

973

3.445

Bayern

12.379

3.400 (27,5%)

1.618 (47,6%)

1.618 (13,1%)

1.283

409

90

Berlin

8.993

3.098 (34,4%)

583 (18,8%)

583 (6,5%)

k.A.

k.A.

k.A.

Brandenburg

3.323

1.078 (32,4%)

418 (38,8%)

418 (12,6%)

333

227

344

Bremen

3.226

1.054 (32,7%)

128 (12,1%)

128 (4,0%)

151

187

621

Hamburg

8.515

2.660 (31,2%)

735 (27,6%)

735 (8,6%)

k.A.

697

1.244

Hessen

13.476

7.625 (56,6%)

3.029 (39,7%)

3.029 (22,4%)

3.907

694

565

MeckPomm

2.383

639 (26,8%)

84 (13,1%)

84 (3,5%)

297

133

312

Niedersachsen

22.870

6.824 (29,8%)

2.362 (34,6%)

2.362 (10,3%)

7.607

1.383

244

NRW

58.160

26.275 (45,2%)

5.416 (20,6%)

5.416 (9,3%)

10.711

2.396

9.890

RLP

5.864

2.408 (41,1%)

1.055 (43,8%)

1.055 (18,0%)

676

k.A.

k.A.

Saarland

2.032

788 (38,8%)

47 (6,0%)

47 (2,3%)

460

73

572

Sachsen

4.458

1.679 (37,7%)

340 (20,3%)

340 (7,6%)

600

185

995

Sachsen-Anhalt

5.161

1.874 (36,3%)

411 (21,9%)

411 (8,0%)

294

248

k.A.

Schleswig-Holstein

3.076

1.099 (35,7%)

216 (19,7%)

216 (7,0%)

291

218

170

Thüringen

2.446

1.162 (47,5%)

301 (25,9%)

301 (12,3%)

484

62

810

Deutschland

178.326

71.857 (40,3%)

19.779 (27,5%)

19.779 (11,1%)

29.834

7.885

19.302

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