PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.


Presseerklärung

06. November 2007


Griechische Regierung will Vorwürfe schonungslos aufklären
Heftige Debatte im Parlament und in den griechischen Medien
PRO ASYL: Keine Überstellung von Asylsuchenden von Deutschland nach Griechenland
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.


Presseerklärung

06. November 2007


Griechische Regierung will Vorwürfe schonungslos aufklären
Heftige Debatte im Parlament und in den griechischen Medien
PRO ASYL: Keine Überstellung von Asylsuchenden von Deutschland nach Griechenland


PRO ASYL begrüßt die Ankündigung der griechischen Regierung, sie wolle schonungslos die Vorwürfe völkerrechtswidriger Zurückweisung und der systematischen Misshandlung von Flüchtlingen in der Ägäis untersuchen. Der Bericht ?The truth may be bitter, but it must be told? hat in der letzten Woche zu heftigen Debatten im griechischen Parlament und in der griechischen Öffentlichkeit geführt (siehe Anlage). Damit eröffnet sich nach Ansicht von PRO ASYL für Griechenland die Chance, dass die beschriebenen schweren Menschenrechtsverletzungen auch strafrechtliche Folgen haben.

Die dokumentierten schwersten Menschenrechtsverletzungen in der Ägäis müssen lückenlos aufgeklärt und vor allem unverzüglich beendet werden. In der jüngsten Vergangenheit blieben in Griechenland die Täter – Polizisten und Grenzbeamte – straffrei und die Opfer schutzlos.



Bereits im Dezember 2006 hat das Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates (CPT) einen Bericht über die menschenunwürdigen Verhältnisse in griechischen Haftlagern vorgelegt. Im Juni 2007 war eine Delegation des Europaparlaments in Samos und hat deutliche Worte für die dortigen Zustände gefunden. (siehe Anlagen)



Doch auch jetzt noch geht die inhumane Inhaftierung von Schutzsuchenden, von Minderjährigen und kompletten Familien, auf den Ägäischen Inseln weiter.


An die Adresse der Bundesregierung richten PRO ASYL und die griechische Anwaltsvereinigung deshalb den Appell, Asylsuchende bis auf Weiteres nicht mehr zwangsweise nach Griechenland zurückzuschicken. Solange die im Bericht beschriebenen Menschenrechtsverletzungen nicht aufgeklärt sind und die eklatanten Defizite des griechischen Asyl- und Aufnahmesystems weiter existieren, ist für Schutzsuchende eine Überstellung auf der Basis der europäischen Zuständigkeitsregelung (Dublin II-Verordnung) unzumutbar.



PRO ASYL fordert Bundesinnenminister Schäuble auf, das ihm unterstellte Bundesamt anzuweisen, bei ?Griechenland-Fällen? das Asylverfahren in Deutschland durchzuführen.



gez. Karl Kopp

Europareferent von PRO ASYL

Vorstandsmitglied von ECRE



















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