PRO ASYL
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft
Interkultureller Rat in Deutschlandfür Flüchtlinge e.V.


Presseerklärung
29. August 2007


30. August: Gedenktag für die Todesopfer in Abschiebungshaft

PRO ASYL
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Interkultureller Rat in Deutschlandfür Flüchtlinge e.V.


Presseerklärung
29. August 2007


30. August: Gedenktag für die Todesopfer in Abschiebungshaft


Für mindestens vier Menschen markiert der 30. August das tragische Ende ihrer Suche nach Schutz in Deutschland. Aus den Todesfällen von Kemal Altun, Kola Bankole, Rachid Sbaai und Altankhou Dagwasoundel haben die Verantwortlichen in Politik, Justiz und Verwaltung noch immer nicht gelernt. Die Bundesrepublik Deutschland hält auch weiterhin an ihrer inakzeptablen Praxis des Abschiebehaftvollzugs fest:



§ Die gesetzliche Höchstdauer der Abschiebungshaft liegt mit 18 Monaten deutlich über den gesetzlichen Regelungen anderer Staaten.

§ Minderjährige sind nicht vor der Abschiebungshaft geschützt. Der Interkulturelle Rat hat eine Auswertung von Antworten einiger Landesregierungen auf entsprechende parlamentarische Anfragen durchgeführt (siehe www.interkultureller-rat.de <
http://www.interkultureller-rat.de/> ). Demnach werden minderjährige Ausreisepflichtige in einigen Bundesländern nach wie vor schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres in Abschiebungshaft genommen. Diese Praxis steht in eklatantem Widerspruch zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.

§ Noch immer werden auch traumatisierte Personen in Abschiebungshaft genommen. Selbstverletzungen, Selbstmordversuche und Suizide sind die Folgen. So waren etwa in Berlin zwischen 2005 und Juni 2007 insgesamt 14 Suizidversuche von Abschiebehäftlingen zu verzeichnen. In Nordrhein-Westfalen nahm sich am 7. Mai 2006 eine chinesische Abschiebehaftgefangene das Leben.



Mit dem sogenannten 2. Zuwanderungsänderungsgesetz hat die große Koalition die Möglichkeiten, Flüchtlinge zu inhaftieren, nochmals erweitert. Zukünftig können Asylbewerber, für die ein anderer EU-Staat zuständig ist (Dublin-II-Verordnung), über Monate in Haft genommen werden. Hier liegt eine Verletzung internationaler Standards vor, denen zufolge Flüchtlinge während des Asylverfahrens grundsätzlich nicht in Haft genommen werden sollen.



PRO ASYL und der Interkulturelle Rat lehnen die Inhaftierung von Menschen ausschließlich zur Sicherung der vorgesehenen Abschiebung grundsätzlich ab. Wir fordern anlässlich des diesjährigen Gedenktages für die Todesopfer in Abschiebungshaft die große Koalition nachdrücklich dazu auf, endlich einen menschenrechtskonformen und verhältnismäßigen Umgang mit ausreisepflichtigen Personen zu etablieren. Die überlange Abschiebungshaftdauer sowie die Praxis der Inhaftierung von Minderjährigen, Traumatisierten und von Personen, deren Asylverfahren nicht entschieden ist, lassen sich mit dem Menschenrecht auf Freiheit und mit internationalen Konventionen und Verträgen nicht in Einklang bringen.



gez. Bernd Mesovic gez. Gesa Heinbach

Referent PRO ASYL Referentin Interkultureller Rat







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