PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung

13. Juli 2007
Verwaltungsgericht Frankfurt: Gerichtsbeschluss beendet amtliche

Freiheitsberaubung durch die Bundespolizei

PRO ASYL: Der Verdacht der vorsätzlichen Freiheitsberaubung unter Verantwortung des BMI konkretisiert sich

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.


Presseerklärung

13. Juli 2007


Verwaltungsgericht Frankfurt: Gerichtsbeschluss beendet amtliche

Freiheitsberaubung durch die Bundespolizei

PRO ASYL: Der Verdacht der vorsätzlichen Freiheitsberaubung unter Verantwortung des BMI konkretisiert sich



In zwei Beschlüssen haben die 4. und die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main die Bundespolizei verpflichtet, einem Iraner und einer Gambianerin, die seit Wochen im Transitbereich des Rhein-Main-Flughafens festgehalten wurden, die Einreise zu gestatten. Im Beschluss der 7. Kammer (Az.: 7 G 1872/07.AF (1)) wird explizit festgestellt, dass die Festhaltung im Flughafen ohne jede gesetzliche Grundlage gewesen ist. PRO ASYL begrüßt, dass das Gericht ein deutliches Zeichen gesetzt hat, dass Freiheitsrechte auch für Ausländer im Transitbereich gelten.



PRO ASYL sieht den Vorwurf der ?amtlichen Freiheitsberaubung? (s. Presseerklärung vom 9. Juli 2007) bestätigt und fordert die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf, nunmehr zügig wegen des Verdachts der vorsätzlichen Freiheitsberaubung zu ermitteln. Die entsprechende Strafanzeige gegen die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesinnenministerium liegt vor.



Die Bundespolizei und damit letztlich das für dessen Aktionen verantwortliche Bundesinnenministerium sind mit ihrer Rechtskonstruktion, die Betroffenen würden im Rahmen eines ?vorgeschalteten Dublinverfahrens? im Transit festgehalten, gescheitert . Das BMI möchte nämlich die Prüfung, ob eventuell ein anderer EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, als eigenständiges Verfahren sehen, während dessen Dauer man die Betroffenen auf unabsehbare Zeit, lediglich den Entscheidungen der Bundespolizei unterworfen, im Flughafentransit internieren will.



Wer unter dem Vorwand der rechtsstaatlichen Umsetzung von europäischen Richtlinien Menschen systematisch die Freiheit entzieht und dabei den Haftrichter umgeht, der hat offenbar ein gestörtes Verhältnis zu den elementaren Grundrechten.



gez. Bernd Mesovic

Referent









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