PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung 13. Juli 2007 Verwaltungsgericht Frankfurt: Gerichtsbeschluss beendet amtliche Freiheitsberaubung durch die Bundespolizei PRO ASYL: Der Verdacht der vorsätzlichen Freiheitsberaubung unter Verantwortung des BMI konkretisiert sich |
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PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung 13. Juli 2007 Verwaltungsgericht Frankfurt: Gerichtsbeschluss beendet amtliche Freiheitsberaubung durch die Bundespolizei PRO ASYL: Der Verdacht der vorsätzlichen Freiheitsberaubung unter Verantwortung des BMI konkretisiert sich In zwei Beschlüssen haben die 4. und die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main die Bundespolizei verpflichtet, einem Iraner und einer Gambianerin, die seit Wochen im Transitbereich des Rhein-Main-Flughafens festgehalten wurden, die Einreise zu gestatten. Im Beschluss der 7. Kammer (Az.: 7 G 1872/07.AF (1)) wird explizit festgestellt, dass die Festhaltung im Flughafen ohne jede gesetzliche Grundlage gewesen ist. PRO ASYL begrüßt, dass das Gericht ein deutliches Zeichen gesetzt hat, dass Freiheitsrechte auch für Ausländer im Transitbereich gelten. PRO ASYL sieht den Vorwurf der ?amtlichen Freiheitsberaubung? (s. Presseerklärung vom 9. Juli 2007) bestätigt und fordert die Staatsanwaltschaft Frankfurt auf, nunmehr zügig wegen des Verdachts der vorsätzlichen Freiheitsberaubung zu ermitteln. Die entsprechende Strafanzeige gegen die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesinnenministerium liegt vor. Die Bundespolizei und damit letztlich das für dessen Aktionen verantwortliche Bundesinnenministerium sind mit ihrer Rechtskonstruktion, die Betroffenen würden im Rahmen eines ?vorgeschalteten Dublinverfahrens? im Transit festgehalten, gescheitert . Das BMI möchte nämlich die Prüfung, ob eventuell ein anderer EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, als eigenständiges Verfahren sehen, während dessen Dauer man die Betroffenen auf unabsehbare Zeit, lediglich den Entscheidungen der Bundespolizei unterworfen, im Flughafentransit internieren will. Wer unter dem Vorwand der rechtsstaatlichen Umsetzung von europäischen Richtlinien Menschen systematisch die Freiheit entzieht und dabei den Haftrichter umgeht, der hat offenbar ein gestörtes Verhältnis zu den elementaren Grundrechten. gez. Bernd Mesovic Referent Postfach 16 06 24 Telefon: 069/23 06 88 internet: http://www.proasyl.de 60069 Frankfurt / Main Telefax : 069/230650 e-mail: proasyl@proasyl.de |
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