PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

9. Juli 2007

Amtliche Freiheitsberaubung am Flughafen Frankfurt am Main
Die Bundespolizei hält Personen ohne Haftanordnung und ohne Rechtsgrundlage im Transit fest

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

9. Juli 2007

Amtliche Freiheitsberaubung am Flughafen Frankfurt am Main
Die Bundespolizei hält Personen ohne Haftanordnung und ohne Rechtsgrundlage im Transit fest


Deutsche, die in die Ferien fliegen, wären zu Recht empört, hielte man sie am Zielflughafen einfach ohne Rechtsgrundlage und ohne die Einschaltung eines Richters fest. Genau dies geschieht zur Zeit auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt. Die Frankfurter Rechtsanwältin Ursula Schlung-Muntau hat jetzt Strafanzeige wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Freiheitsberaubung in mehreren Fällen gegen die Bundespolizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesinnenministerium gestellt. Von den insgesamt fünf Fällen aus den letzten Monaten waren in zweien Minderjährige betroffen.



Die aktuelle Situation: Zur Zeit werden zwei Ausländer, ein iranischer Staatsangehöriger und eine Gambianerin, im Transitbereich des Flughafens festgehalten. Sie trafen Mitte Juni mit gültigen Reisepässen am Flughafen Rhein-Main ein. Wer im Besitz gültiger Reisedokumente ist, dem muss nach der Stellung eines Asylgesuchs, das beide geäußert haben, unverzüglich von der Bundespolizei die Einreise gestattet werden. Nach Weiterleitung an die zuständige Außenstelle des Bundesamtes wird das Asylverfahren dort durchgeführt.



Dieser Verpflichtung ist die Bundespolizei seit dem 25. Juni nicht nachgekommen. Sie hält vielmehr die beiden betroffenen Ausländer ohne Rechtsgrundlage fest. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundespolizei auch untätig geblieben ist, nachdem die Stellung eines Asylantrages von Seiten des Bundesamtes bestätigt wurde. Hat das Bundesamt nicht innerhalb von zwei Tagen über den gestellten Asylantrag entschieden, dann ist dem Ausländer die Einreise zu gestatten (§ 18 a Absatz 6 AsylVfG). Diese zwingende Frist ist in beiden Fällen längst abgelaufen. Ohne Rechtsgrundlage und ohne Haftanordnung werden die beiden trotzdem weiterhin in der geschlossenen Flughafenunterkunft festgehalten.



Besonders verwerflich ist, dass sich die Bundespolizei darauf beruft, es werde ein ?vorgeschaltetes Dublinverfahren? durchgeführt, also geprüft, ob eventuell ein anderer EU-Staat zuständig ist. Bundespolizei und Bundesamt wissen sehr wohl, dass dieses ominöse Vorverfahren keine Rechtsgrundlage hat.



Nach Auffassung von PRO ASYL handelt es sich um ein aus dem Bundesinnenministerium gesteuertes experimentelles Vorgehen. Getestet wird, ob sich noch irgendjemand dafür interessiert, wenn Ausländern im abgeschotteten Transitbereich die Freiheit genommen wird, ohne dass sie einen Richter sehen. Versucht wird, als Festhaltung zu bagatellisieren, was Freiheitsentziehung ist. Für Freiheitsberaubung, die länger als eine Woche andauert, gilt ein erhöhtes Strafmaß von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.



PRO ASYL fordert die unverzügliche Freilassung der beiden Festgehaltenen.



gez. Marei Pelzer

Referentin









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