PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung- 21. Mai 2007

Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen EU-Richtlinien

PRO ASYL: Sachverständige bestätigen Verstoß gegen EU-Recht und Grundgesetz

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.





Presseerklärung
21. Mai 2007





Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen EU-Richtlinien

PRO ASYL: Sachverständige bestätigen Verstoß gegen EU-Recht und Grundgesetz



Die Kritik von PRO ASYL am geplanten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen EU-Richtlinien ist durch zahlreiche Stellungnahmen von Sachverständigen bestätigt worden. Mit dem Gesetz müssen elf EU-Richtlinien ins nationale Recht umgesetzt werden. Hierzu werden am heutigen Tage Vertreter unter anderem der Wohlfahrtsverbände, des UNHCR, des Deutschen Instituts für Menschenrechte, des Deutschen Juristinnenbunds und des Jesuitenflüchtlingsdienstes angehört.

Den von PRO ASYL erhobenen Einwand, Teile der geplanten Gesetzesverschärfungen seien europarechts- und verfassungswidrig, bestätigen nun auch viele der vom Parlament geladenen Sachverständigen.



Schwerwiegende Bedenken bestehen unter anderem in folgenden Bereichen:

* Die Ausgestaltung des so genannten subsidiären Schutzes insbesondere für Bürgerkriegsflüchtlinge erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Richtlinien. Die geplante Regelung missachtet die EU-Vorgabe eines individuell einklagbaren Schutzanspruches.
* Massive rechtsstaatliche Bedenken bestehen gegen die Abschaffung des einstweiligen Rechtsschutzes bei Asylsuchenden, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat zuständig sein könnte. Ebenso würde das Rechtsstaatsprinzip verletzt, wenn Asylsuchende künftig allein wegen des Verdachts einer anderweitigen Zuständigkeit in Abschiebungshaft genommen werden sollen.
* Die zwingenden Bestimmungen der EU, Opfern von Menschenhandel oder Folteropfern einen Anspruch auf medizinische und psychotherapeutische Behandlung zu geben, werden durch den Gesetzentwurf gar nicht umgesetzt. Obwohl wegen der Nichtumsetzung Sanktionen durch die EU drohen, will die Bundesregierung den Opfern von Menschenrechtsverletzungen ihre europäischen Mindestrechte vorenthalten.
* Den Ehegattennachzug von Ausländern vom Erwerb deutscher Sprachkenntnisse im Ausland abhängig zu machen, stellt eine Diskriminierung Staatsangehöriger bestimmter Herkunftsländer dar und verstößt gegen den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz.



Angesichts dieser - nun auch durch zahlreiche Gutachter bestätigten - Bedenken fordert PRO ASYL eine umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs. PRO ASYL appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf sorgfältig zu beraten und die kritisierten Regelungen nicht zu verabschieden.



gez. Marei Pelzer

Referentin









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