PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung- 26. April 2007

Heute im Bundestag:
Gesetz zur Umsetzung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen EU-Richtlinien PRO ASYL appelliert an Bundestag: Schäubles Verschärfungskatalog stoppen


PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

26. April 2007


Heute im Bundestag:
Gesetz zur Umsetzung von asyl- und aufenthaltsrechtlichen EU-Richtlinien PRO ASYL appelliert an Bundestag: Schäubles Verschärfungskatalog stoppen



Der Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit Verschärfungen des Ausländer- und Flüchtlingsrechts. Was als notwendige Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union daherkommt, ist in Wirklichkeit ein Potpourri von Restriktionen, die mit den Richtlinien überwiegend nichts zu tun haben. Das Gesetzespaket aus dem Hause Schäuble ist ein umfassender Verschärfungskatalog.



PRO ASYL fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und dafür zu sorgen, dass der Entwurf in dieser Form nicht Gesetz wird. Andernfalls wäre das Resultat absehbar: mehr Haft, weniger Rechtsschutz, mehr soziale Ausgrenzung.



Flickschusterei im Flüchtlingsrecht: Die vom Bundesgesetzgeber umzusetzende EU-Qualifikationsrichtlinie sieht eigentlich Verbesserungen im Flüchtlingsschutz vor. Der Gesetzentwurf ignoriert diese Vorgaben. Diese Missachtung des EU-Rechts betrifft zum Beispiel Menschen, die aus Kriegs- und Bürgerkriegssituationen vor willkürlicher Gewalt fliehen sowie Kriegsdienstverweigerer. Eine weitere EU-Richtlinie sieht adäquate Hilfen für besonders bedürftige Personen vor. Die notwendigen Verbesserungen etwa für Folteropfer und Traumatisierte finden sich im jetzigen Gesetzentwurf nicht.



Weniger Rechtsschutz - mehr Haft: Asylsuchende, die in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen, weil dieser für das Verfahren zuständig ist, sollen künftig keine Chance mehr haben, Rechtsmittel gegen ihre Abschiebung im Eilverfahren einzulegen. Sie werden in der Regel in monatelange Zuweisungshaft genommen.



Auch beim Thema Bleiberecht wird das Ziel verfehlt: Zwar enthält der Gesetzentwurf eine Bleiberechtsregelung (§ 104 a und b Aufenthaltsgesetz). Sie enthält jedoch weitgefasste Ausschlussgründe, die viele derer, die ansonsten die Kriterien der Regelung erfüllen würden, ausschließen. Die Bundesländer haben damit die Möglichkeit, die Zahl der Begünstigten nach ihren Vorstellungen zu steuern. Der Gesetzentwurf ist gnadenlos gegenüber alten, behinderten und erwerbsunfähigen Menschen, denen zugemutet werden soll, ihren Lebensunterhalt inklusive Betreuung und Pflege aus eigener Kraft zu sichern. Das ist unrealistisch und inhuman. Das eigenständige Aufenthaltsrecht für integrierte Kinder, das der Gesetzentwurf vorsieht, hat einen hohen Preis: Voraussetzung ist die Ausreise der Eltern.



Kettenduldungen: Auch künftig wird es Kettenduldungen geben, denn der Übergang von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis ist so restriktiv geregelt wie bisher. Ändert sich daran nichts mehr, dann geht die Dauerdiskussion um eine vernünftige Bleiberechtsregelung weiter. Denn kaum 20 Prozent der Dauergeduldeten werden von einer solchen Regelung profitieren können.



Hürden auch noch vor der Einbürgerung: Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene sollen wegfallen. Unter 23-Jährige können sich bislang einbürgern lassen, ohne ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Damit müssen Studenten und Auszubildende Studium und Ausbildung nicht abbrechen, um sich einbürgern zu lassen. Wer Bildung zum Nachteil werden lässt, handelt integrationsfeindlich.





Mehr Ausgrenzung: Die Bezugsdauer für die mehr als 30 Prozent unter dem Sozialhilfeniveau liegenden Leistungen für Asylsuchende und Geduldete soll von drei auf vier Jahre erhöht werden. Das erzwungene Leben weit unterhalb des Existenzminimums ist brutale Ausgrenzung.



Soziale Selektion beim Ehegattennachzug: Nachziehende müssen Deutschkenntnisse künftig bereits im Herkunftsland erwerben und nachweisen. Nur für privilegierte Staaten wie z.B. die USA, Australien, Kanada oder Japan soll dies nicht gelten. Dies stellt eine massive Diskriminierung gegenüber den Staatsangehörigen der übrigen Länder, wie etwa der Türkei, dar. Wie sollen Menschen aus ländlichen Regionen ohne Zugänge zu Sprachkursen im Ausland Deutsch lernen? Der Ehegattennachzug droht zum Privileg für Bessergestellte zu werden.



Organisierte Kinderfeindlichkeit: Für die Altersbestimmung bei Minderjährigen sollen künftig ?körperliche Eingriffe? vorgenommen werden dürfen, die einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen. Diese Maßnahmen sollen bereits bei 14-Jährigen zulässig sein. Die Beweislast für sein Alter soll dem Kind aufgebürdet werden.



gez. Bernd Mesovic

Referent









Postfach 16 06 24

Telefon: 069/23 06 88

internet: http://www.proasyl.de

60069 Frankfurt / Main

Telefax : 069/230650

e-mail: proasyl@proasyl.de






1000 x 100 Euro - Spendenaufruf für das Aktionsprogramm!




- Home -