Bleiberechtskompromiss ist unzureichend
Caritas gegen Sachleistungen
Berlin. 13. März 2007

Bleiberechtskompromiss ist unzureichend

Caritas gegen Sachleistungen

Berlin. 13. März 2007. Die von der großen Koalition beschlossene Kompromiss-Lösung zum Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer wird nach Auffassung des Deutschen Caritasverbandes der Bedarfssituation nicht gerecht. Die dringend notwendige und von vielen erwartete umfassende Bleiberechtsregelung wird damit nicht zu erreichen sein.

Positiv zu bewerten ist zwar die Schaffung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis ?auf Probe³, die den Betroffenen Zeit zur Arbeitssuche bis Ende 2009 gewährt.

Dem steht jedoch eine Reihe von Kritikpunkten gegenüber. Es fehlt etwa an einer Ausnahmeregelung für erwerbsunfähige, alte, behinderte, traumatisierte Menschen. Diese können in der Regel kein Bleiberecht erhalten, weil sie nicht ihren Lebensunterhalt einschließlich Betreuung und Pflege ohne öffentliche Leistungen dauerhaft sichern können.

Außerdem sieht die Bleiberechtsregelung eine Reihe von Ausschlussgründen vor. Ein Großteil der Langzeitgeduldeten kann zwar die verlangte Mindestaufenthaltsdauer nachweisen, wird aber wegen eines Ausschlussgrundes kein Bleiberecht erhalten. Ebenfalls problematisch ist die noch zuletzt ausgehandelte Öffnungsklausel, die den Bundesländern die Möglichkeit gibt, staatliche Leistungen in Sachleistungen anstatt in Geldleistungen zu erbringen und die Betroffenen damit weitgehend zu entmündigen.

Kontakt: Hans-Dieter Schäfers, Referat Migration und Integration, Telefon: 0761 200-475, E-Mail: Hans-Dieter.Schaefers@caritas.de

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