Menschen für Menschen
Solidarität & Bleiberecht
Hildesheim

Pressemitteilung

Menschen für Menschen
Solidarität & Bleiberecht
Hildesheim

Andreas Vasterling
Speicherstraße 7
31134 Hildesheim
05121- 17 48 87
31.01.2007




Zweiter Jahrestag der Abschiebung von Gazale Salame
Demonstration und Kundgebung am 10. Februar in Hildesheim

Aus Anlass des zweiten Jahrestags der Abschiebung von Gazale Salame ruft ein
breiter Unterstützerkreis zur Demonstration für die Rückkehr von Gazale zu
ihrer Familie nach Kemme im Landkreis Hildesheim auf. Der Kreis Hildesheim
hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und ihr einjähriges Kind in die
Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden Töchter zur Schule
brachte. Seit zwei Jahren lebt Gazale jetzt unter entwürdigenden Umständen
getrennt von ihren Töchtern und ihrem Mann in einer türkischen
Vorstadtsiedlung bei Izmir.

Am Samstag, 10. Februar, ab 12:00 Uhr soll sich am Bahnhofsvorplatz
gesammelt
werden, um von hier aus zu einem kurzen Zug durch die Fußgängerzone in
Hildesheim zu starten. Ab 13:00 Uhr findet dann eine Kundgebung am Huckup
statt. Unter anderen wird Monika Bergen, Pro Asyl, über ihre Besuche bei
Gazale berichten.

Das Bündnis besteht aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund Hildesheim, Menschen
für Menschen-Solidarität und Bleiberecht Hildesheim, dem Niedersächsischen
Flüchtlingsrat, der Projektwerkstatt Hildesheim, dem Sozialforum Hildesheim,
Bündnis 90/Die Grünen KV Hildesheim, dem SPD-Stadtverband Hildesheim, Helmut
Aßmann (Superintendent des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt), Jutta Rübke
(MdL), Georgia Langhans (MdL) und vielen anderen.

Gazale befindet sich nach mehreren übereinstimmenden Gutachten in einer
schweren psychischen Krise und ist suizidgefährdet. Sie muss unbedingt mit
ihren Kindern nach Deutschland zurückkehren! Auch Flüchtlinge haben einen
Anspruch auf den verfassungsrechtlichen Schutz ihrer Familie! Es ist
zynisch,
wenn die Behörden ihnen raten, doch in der Türkei zusammen zu leben: Gazale
und Ahmed sind in Deutschland groß geworden. Ahmed spricht kein türkisch und
kann in der Türkei keine Arbeit finden. Die beiden hätten wie ihre Kinder
längst einen deutschen Pass, wenn der Landkreis ihnen nicht ihr
Aufenthaltsrecht entzogen hätte. Sie gehören hierher und nicht in ein ihnen
fremdes Land. Wir fordern, dass die Behörden ihre Rechtsmittel gegen die
Entscheidung des Verwaltungsgericht umgehend zurücknehmen und Ahmed Siala
seine Aufenthaltserlaubnis wieder zurückgeben. Wir
fordern, dass Gazale endlich wieder zu ihrer Familie zurückkehren kann!

Gazale war im Alter von sechs Jahren mit ihren Eltern nach Deutschland
geflohen. Sie ist in Deutsch-land aufgewachsen und hat hier zusammen mit
ihrem Mann Ahmed Siala eine Familie begründet. Die Familie hat vier Kinder.
Weil Gazale, die zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern im Jahr 1990
auf-grund des Bürgerkriegs im Libanon ein Bleiberecht erhielt, zwar aus dem
Libanon stammt, aber in den 80er Jahren zeitweise auch in der Türkei gelebt
hat, entzog der Landkreis Hildesheim ihr nach 17-jährigem Aufenthalt in
Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung und schob sie in die Türkei ab. Alle
anderen Mitglieder der Familie Salame konnten dagegen in Deutschland
bleiben.
Der Landkreis Hildesheim begründete diese Entscheidung unter anderem damit,
dass auch Gazales Ehemann Ahmed Vorfahren habe, die aus der Türkei stammten,
und daher ebenfalls in die Türkei ausreisen müsse. Die Familientrennung sei
daher nur ?vorübergehend³.
Am 21.06.06 entschied das Verwaltungsgericht Hannover jedoch, dass die vom
Landkreis erhobenen Vorwürfe gegen Ahmed jeder Grundlage entbehren. Ahmeds
Familie lebt, so das Verwaltungsgericht, mindestens seit Mitte der 50er
Jahre
im Libanon und hat mit der Türkei nichts zu tun. Die
Abschiebungsentscheidung
des Landkreises sei insofern ?äußerst dünn³ begründet. Daraufhin entschied
Landrätin Baule, dass der Landkreis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
anerkennen und die Rückkehr von Gazale und ihren beiden Kindern ermöglichen
wolle. Das Innenministerium wies den Landkreis jedoch förmlich an, beim
Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen
und
eine Rückkehr von Gazale Salame nicht zu erlauben.
Angesichts der Verzweifelung und Not der in die Türkei verbannten Gazale
bemühte sich ihre Anwältin anschließend darum, wenigstens bis zur
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Verfahren von Ahmed Siala eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für Gazale zu erreichen. Nach einer zunächst
positiven Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat das
Oberverwaltungsgericht
auf Beschwerde des Landkreises auch diese Möglichkeit unterbunden und
entschieden, dass Gazale bis zur endgültigen Entscheidung über das
Aufenthaltsrecht ihres Mannes kein Recht auf Zusammenleben mit ihrer Familie
in Deutschland hat. Hiergegen legte vor kurzem die Anwältin
Verfassungsbeschwerde ein.

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