Menschen für Menschen
Solidarität & Bleiberecht Hildesheim |
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Pressemitteilung Menschen für Menschen Solidarität & Bleiberecht Hildesheim Andreas Vasterling Speicherstraße 7 31134 Hildesheim 05121- 17 48 87 31.01.2007 Zweiter Jahrestag der Abschiebung von Gazale Salame Demonstration und Kundgebung am 10. Februar in Hildesheim Aus Anlass des zweiten Jahrestags der Abschiebung von Gazale Salame ruft ein breiter Unterstützerkreis zur Demonstration für die Rückkehr von Gazale zu ihrer Familie nach Kemme im Landkreis Hildesheim auf. Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die schwangere Gazale und ihr einjähriges Kind in die Türkei abgeschoben, während ihr Mann Ahmed die beiden Töchter zur Schule brachte. Seit zwei Jahren lebt Gazale jetzt unter entwürdigenden Umständen getrennt von ihren Töchtern und ihrem Mann in einer türkischen Vorstadtsiedlung bei Izmir. Am Samstag, 10. Februar, ab 12:00 Uhr soll sich am Bahnhofsvorplatz gesammelt werden, um von hier aus zu einem kurzen Zug durch die Fußgängerzone in Hildesheim zu starten. Ab 13:00 Uhr findet dann eine Kundgebung am Huckup statt. Unter anderen wird Monika Bergen, Pro Asyl, über ihre Besuche bei Gazale berichten. Das Bündnis besteht aus dem Deutschen Gewerkschaftsbund Hildesheim, Menschen für Menschen-Solidarität und Bleiberecht Hildesheim, dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat, der Projektwerkstatt Hildesheim, dem Sozialforum Hildesheim, Bündnis 90/Die Grünen KV Hildesheim, dem SPD-Stadtverband Hildesheim, Helmut Aßmann (Superintendent des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt), Jutta Rübke (MdL), Georgia Langhans (MdL) und vielen anderen. Gazale befindet sich nach mehreren übereinstimmenden Gutachten in einer schweren psychischen Krise und ist suizidgefährdet. Sie muss unbedingt mit ihren Kindern nach Deutschland zurückkehren! Auch Flüchtlinge haben einen Anspruch auf den verfassungsrechtlichen Schutz ihrer Familie! Es ist zynisch, wenn die Behörden ihnen raten, doch in der Türkei zusammen zu leben: Gazale und Ahmed sind in Deutschland groß geworden. Ahmed spricht kein türkisch und kann in der Türkei keine Arbeit finden. Die beiden hätten wie ihre Kinder längst einen deutschen Pass, wenn der Landkreis ihnen nicht ihr Aufenthaltsrecht entzogen hätte. Sie gehören hierher und nicht in ein ihnen fremdes Land. Wir fordern, dass die Behörden ihre Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht umgehend zurücknehmen und Ahmed Siala seine Aufenthaltserlaubnis wieder zurückgeben. Wir fordern, dass Gazale endlich wieder zu ihrer Familie zurückkehren kann! Gazale war im Alter von sechs Jahren mit ihren Eltern nach Deutschland geflohen. Sie ist in Deutsch-land aufgewachsen und hat hier zusammen mit ihrem Mann Ahmed Siala eine Familie begründet. Die Familie hat vier Kinder. Weil Gazale, die zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern im Jahr 1990 auf-grund des Bürgerkriegs im Libanon ein Bleiberecht erhielt, zwar aus dem Libanon stammt, aber in den 80er Jahren zeitweise auch in der Türkei gelebt hat, entzog der Landkreis Hildesheim ihr nach 17-jährigem Aufenthalt in Deutschland die Aufenthaltsgenehmigung und schob sie in die Türkei ab. Alle anderen Mitglieder der Familie Salame konnten dagegen in Deutschland bleiben. Der Landkreis Hildesheim begründete diese Entscheidung unter anderem damit, dass auch Gazales Ehemann Ahmed Vorfahren habe, die aus der Türkei stammten, und daher ebenfalls in die Türkei ausreisen müsse. Die Familientrennung sei daher nur ?vorübergehend³. Am 21.06.06 entschied das Verwaltungsgericht Hannover jedoch, dass die vom Landkreis erhobenen Vorwürfe gegen Ahmed jeder Grundlage entbehren. Ahmeds Familie lebt, so das Verwaltungsgericht, mindestens seit Mitte der 50er Jahre im Libanon und hat mit der Türkei nichts zu tun. Die Abschiebungsentscheidung des Landkreises sei insofern ?äußerst dünn³ begründet. Daraufhin entschied Landrätin Baule, dass der Landkreis die Entscheidung des Verwaltungsgerichts anerkennen und die Rückkehr von Gazale und ihren beiden Kindern ermöglichen wolle. Das Innenministerium wies den Landkreis jedoch förmlich an, beim Oberverwaltungsgericht einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen und eine Rückkehr von Gazale Salame nicht zu erlauben. Angesichts der Verzweifelung und Not der in die Türkei verbannten Gazale bemühte sich ihre Anwältin anschließend darum, wenigstens bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Verfahren von Ahmed Siala eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Gazale zu erreichen. Nach einer zunächst positiven Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht auf Beschwerde des Landkreises auch diese Möglichkeit unterbunden und entschieden, dass Gazale bis zur endgültigen Entscheidung über das Aufenthaltsrecht ihres Mannes kein Recht auf Zusammenleben mit ihrer Familie in Deutschland hat. Hiergegen legte vor kurzem die Anwältin Verfassungsbeschwerde ein. |
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