Anwendungshinweise der Berliner Auslaenderbehoerde zumIMK-Bleiberechtsbeschluss

Liebe KollegInnen,

der heute aktualisierte "Weisungsordner" der Berliner Ausländerbehörde
http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.pdf
enthält auch die Anwendungshinweise zum IMK-Beschluss. Der
diesbezügliche Abschnitt A.23 des Weisungsordners ist dieser Mail als
Anlage beigefügt.

Somit sollten dann ab heute die entsprechenden Anträge bei der
Ausländerbehörde auch bearbeitet werden

Hinzu kommen u.a.
* auflösende Bedingung: Erlöschen der AE bei Bezug von Leistungen nach
SGB II oder SGB XII, soweit nicht die Ausnahmen für Familien mit Kindern
gelten
* Pflicht zum Kita-Besuch für Kinder ab 2 Jahren
* Recht und Pflicht zum Deutschkurs gemäß § 44a Abs. 1 Nr. 2b AufenthG
("besonderer Integrationsbedarf")
* eine - rechtlich allerdings unverbindliche! - Bescheinigung zur
Erleichterung der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche im gesamten
Bundesgebiet, wonach eine Aufenthaltserlaubnis bei Vorlage eines
Arbeitsangebotes in Betracht kommt. Die Bescheinigung enthält die
Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen Berlins gemäß § 12 Abs. 5.


Mit freundlichen Grüßen

Georg Classen
Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin
Tel ++49-30-69564992, FAX ++49-30-69564993

1000 x 100 Euro - Spendenaufruf für das Aktionsprogramm!




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