Anwendungshinweise der Berliner Auslaenderbehoerde zumIMK-Bleiberechtsbeschluss
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Liebe KollegInnen, der heute aktualisierte "Weisungsordner" der Berliner Ausländerbehörde http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.pdf enthält auch die Anwendungshinweise zum IMK-Beschluss. Der diesbezügliche Abschnitt A.23 des Weisungsordners ist dieser Mail als Anlage beigefügt. Somit sollten dann ab heute die entsprechenden Anträge bei der Ausländerbehörde auch bearbeitet werden Hinzu kommen u.a. * auflösende Bedingung: Erlöschen der AE bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII, soweit nicht die Ausnahmen für Familien mit Kindern gelten * Pflicht zum Kita-Besuch für Kinder ab 2 Jahren * Recht und Pflicht zum Deutschkurs gemäß § 44a Abs. 1 Nr. 2b AufenthG ("besonderer Integrationsbedarf") * eine - rechtlich allerdings unverbindliche! - Bescheinigung zur Erleichterung der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche im gesamten Bundesgebiet, wonach eine Aufenthaltserlaubnis bei Vorlage eines Arbeitsangebotes in Betracht kommt. Die Bescheinigung enthält die Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen Berlins gemäß § 12 Abs. 5. Mit freundlichen Grüßen Georg Classen Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin Tel ++49-30-69564992, FAX ++49-30-69564993 |
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