Kindergeld fuer Bleibeberechtigte nach IMK-Beschluss u.a.
Neuregelung im BGBl veroeffentlicht |
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Liebe KollegInnen, anbei die im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlichte Gesetzesänderung zum Anspruch von Ausländern mit humanitärem Aufenthaltstitel auf Kinder- und Erziehungsgeld sowie Unterhaltsvorschuss (Änderungen des EStG, BKGG, BErzGG und des UHV-Gesetz). Anbei außerdem das neue Elterngeldgesetz - BEEG (als nur-lese-version). Die Änderungen setzen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Kindergeld und Erziehungsgeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis nur teilweise um, so dass weiterhin viele Konstellationen denkbar sind, in denen Ausländer zu Unrecht von den Familienleistungen ausgeschlossen sind. Vgl. zu den Neuregelungen ausführlich meinen Beitrag (2 Seiten pdf) http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Familienleistungen_2006.pdf sowie die Dokumente unter http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/gesetzgebung.php#Aus Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Bleiberechtsregelungen nach Innenministerkonferenz-Beschlüssen) haben jedoch uneingeschränkt Anspruch auf die genannten Familienleistungen!* Mit freundlichen Grüßen Georg Classen Flüchtlingsrat Berlin, Georgenkirchstr 69-70, 10249 Berlin Tel ++49-30-69564992, FAX ++49-30-69564993 georg.classen@gmx.net www.fluechtlingsrat-berlin.de19 bis 21 Uhr: Plenum mit Berichten aus den Arbeitsgruppen Sonntag, 7. Januar (Zusammenfassungen) 9 Uhr Frühstück 10 bis 12 Uhr Plenum mit Zusammenfassungen, Beschlüssen und weiteren Verabredungen für die nächsten Monate Danach wollen wir uns um 13 Uhr an der Demonstration in Berlin beteiligen, in Erinnerung an den 2ten Todestag von Ouri-Jalloh, der an Händen und Füßen gefesselt in einer Polizeizelle in Dessau umgebracht wurde. |
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1000 x 100 Euro - Spendenaufruf für das Aktionsprogramm! |
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