Pressemitteilung 26.1.2006
Pressemitteilung 26.1.2006

Das Aktionsbündnis "Hier Geblieben" begrüßt den Antrag der Grünen, als weiteren Schritt in die richtige Richtung, bei der bundesweiten Diskussion um Bleiberecht und UNO Kinderechte. Das Abgeordnetenhaus hatte sich bereits mehrheitlich im Sommer 2004 für eine Bleiberechtsregelung ausgesprochen. Es ist an der Zeit, dass den vielen Worten - zwei Innenministerkonferenzen und eine Bundestagsdebatte (19.1.2006) - Taten folgen. Heißt: Ein großzügiges Bleiberecht für alle Betroffenen rückwirkend ab 23.06.2005 und die vorbehaltslose Umsetzung der UNO Kinderrechte in der Bundesrepublik Deutschland. Denn wir wollen uns nicht damit abfinden, dass bereits viele Menschen durch den "demokratische Bürobetrieb" abgeschoben wurden, die längst hier zu Hause sind.


Drucksache 15 / Nummer

15. Wahlperiode


Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Keine Abschiebung bis zur Bleiberechtsregelung



Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, die Berliner Ausländerbehörde anzuweisen, keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber Personen einzuleiten oder durchzuführen, die von einer bundesweiten Bleiberechtsregelung erfasst werden könnten. Bis zur endgültigen Entscheidung über eine Bleiberechtsregelung wird zumindest jenen Personen eine Duldung erteilt, die den Kriterien der Regelung entsprechen, die der Berliner Innensenator der Innenministerkonferenz am 23./24. Juni 2005 vorgeschlagen hatte.

Begründung:

Ein Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge ist dringend notwendig, um Härten zu vermeiden und die Integration zu fördern. Über eine Altfallregelung zeichnet sich inzwischen bundesweit eine parteiübergreifende Verständigung ab:

- Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde u. a. eine Evaluation des Zuwanderungsgesetzes und der im Gesetz angestrebten Abschaffung der Kettenduldungen vereinbart.

- Die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder haben sich bei ihrer letzten Konferenz am 6./7. Dezember 2005 in Karlsruhe darauf verständigt, eine ministerielle Arbeitsgruppe damit zu beauftragen, die Auswirkungen des Zuwanderungsgesetzes im Hinblick auf die sog. Kettenduldungen zu überprüfen. Inzwischen fordern Innenminister mehrerer Bundesländer ein Aufenthaltsrecht für langjährig Geduldete. Der Berliner Innensenator hatte sich bereits mehrfach für ein Bleiberecht insbesondere von Familien mit Kindern eingesetzt, die hier geboren und/oder aufgewachsen sind.

- Aus dem Bundesministerium des Innern liegt ein Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asyl-rechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" vor, das nach weiteren Änderungen und notwendigen Ergänzungen voraus-sichtlich im Februar 2006 dem Bundestag vorgelegt wird.
Gleichzeitig wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag ein Gesetzentwurf eingebracht (Drs. 16/218), der eine Bleiberechtsregelung für lang-jährig Geduldete vorsieht. Es ist demnach zu erwarten, dass im Zuge der ohnehin anstehenden Änderungen des Aufenthalts-gesetzes auch eine Regelung zur Lösung des partei-übergreifend konstatierten Problems der Kettenduldungen getroffen wird und vom Bundestag beschlossen wird.

Um zu verhindern, dass zuvor Menschen abgeschoben werden, die von einer solchen Regelung erfasst werden könnten, ist eine Weisung der Senatsverwaltung not-wendig, die es der Ausländerbehörde ermöglicht, solange Duldungen zu erteilen, bis eine Bleiberechtsregelung in Kraft getreten ist.

Es liegt nahe, dass der Senat dabei zumindest diejenigen von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen verschont, für die er selbst bereits ein Bleiberecht gefordert hat. Der Vorschlag des Berliner Innensenators zur IMK am 23./24. Juni 2005 in Stuttgart sah vor, dass unter bestimmten Integrationsvoraussetzungen Familien mit Kindern sowie alleinstehende Minderjährige nach 6jähriger Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Entsprechendes sah der Vorschlag für kinderlose Ehepaare und Allein-stehende nach 9jähriger Duldung vor.

Berlin, den 23. Januar 2006


Dr. Klotz Ratzmann Villbrandt Mutlu
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

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