Keine Abschiebung von Mohammad Nazir Haris und seinen Sohn Sanjar
Keine Abschiebung von Mohammad Nazir Haris und seinen Sohn Sanjar

Der 64-jährige Mohammad Nazir Haris und sein 14-jähriger Sohn Sanjar sollen nach Afghanistan abgeschoben werden. Für den schwer kranken Vater würde dies möglicherweise den baldigen Tod bedeuten, da seine Krankheiten nach der Abschiebung faktisch nicht behandelt werden können. Nahe Verwandte in Afghanistan, die die beiden nach der Ankunft in irgendeiner Weise unterstützen könnten, gibt es nicht. Der 14-jährige Sanjar Haris, der seit fast sechs Jahren hier in Frankfurt lebt und zur Zeit die achte Klasse der Elisabethenschule besucht, wäre aufgrund der Krankheit seines Vaters weitgehend auf sich allein gestellt. Wie bei Zehntausenden von Rückkehrern aus den Nachbarstaaten Afghanistans würde die Abschiebung in die Obdachlosigkeit oder ein Behelfscamp führen. Dort sind die Zustände katastrophal, für ältere Menschen jedenfalls unmittelbar lebensbedrohlich.
In ihrer ablehnenden Entscheidung zum Asylrecht vom 22. Dezember 2004, bei der noch nicht über die Frage zu entscheiden war, ob die Krankheiten von Herrn Haris seiner Abschiebung entgegenstehen, hat die Richterin formuliert: "Deshalb ist davon auszugehen, dass die Ausländerbehörde keineswegs afghanische Flüchtlinge "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde??. Gerade das aber droht jetzt in unserer Stadt. Ein Frankfurter Facharzt für Allgemeinmedizin hat bestätigt, dass Herr Haris regelmäßige ärztliche Behandlung und Kontrolluntersuchungen braucht. Er muss regelmäßig sechs Medikamente einnehmen. Ein Weglassen eines dieser Medikamente kann, laut dem Arzt, zu einer lebensbedrohenden Situation führen. Erst am 13. Februar wurde Herr Haris als Notfall im Nordwestkrankenhaus behandelt. Er war zusammengebrochen, als er von der bevorstehenden Abschiebung erfuhr. Bei Gericht anhängig ist ein Eilantrag gegen die Abschiebung - wegen der gesundheitlichen Situation. Nach unseren Informationen hat die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt allerdings erklärt, die Abschiebung weiter zu betreiben, so lange das Gericht nichts anderes angeordnet hat. Sie droht sich über die Verfassung hinwegzusetzen, wenn sie Herrn Haris sehenden Auges in den Tod abschiebt und seinen Sohn ins Unglück stürzt. In Frankfurt sind mehrere Fälle von Personen und Familien bekannt geworden, die sogar vor über zehn Jahren aus ehemaligen Krisengebieten nach Deutschland geflüchtet sind und seitdem in Frankfurt ihr neues Zuhause haben. Die Kinder dieser Familien besuchen in der Regel eine deutsche Schule und sprechen die deutsche Sprache, und sind oftmals durch die Erfahrung von Flucht und Vertreibung traumatisiert. Es handelt sich hierbei um eine Bevölkerungsgruppe, die eine überaus hohe Integrationsbereitschaft aufweist und in den meisten Fällen in bereits gut integriert ist. Die Sprecherin des Frankfurter Jugendrings, Nora David macht deutlich: ?In unserer Stadt leben Kinder aus unterschiedlichen Regionen der Erde. Sie sprechen verschiedene Sprachen, sie spielen zusammen, sie lernen gemeinsam in der Schule. Es darf nicht sein, dass Kinder wie Sanjar aus der Mitte Ihrer MitschülerInnen gerissen und abgeschoben werden. Dass Sanjars MitschülerInnen mit großem Engagement und unglaublicher Tatkraft für Ihren Freund eintreten, sollte deutlich machen, dass Sanjar hier seinen Lebensmittelpunkt und seine wichtigen sozialen Kontakte hat!? Der Frankfurter Jugendring fordert deshalb: Alle Kinder und Jugendliche, die in Deutschland zur Schule oder in den Kindergarten gehen, die hier leben, hierher geflohen oder hier geboren sind, sollen weiterhin das Recht erhalten, hier in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Eltern und Verwandten zu leben. Der Frankfurter Jugendring erwartet vom Magistrat der Stadt Frankfurt und insbesondere von der Oberbürgermeisterin deutliche Zeichen, damit Sanjar und sein Vater hier bleiben dürfen. Nora David fordert von den Innenministern ein uneingeschränktes Bleiberecht für die Kinder und ihrer Eltern und die
vollständige Anerkennung der UNO-Kinderrechte.




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