Pressemitteilung vom 07. Dezember 2006:
Zahl der Asybewerber von Amts wegen nach oben geschraubt


Asylbewerberzahlen von Amts wegen nach oben geschraubt
Ein Viertel aller Asylanträge werden für in Deutschland geborene Kinder
gestellt ­ von Amts wegen

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde das Asylverfahrensgesetz u.a.
dahingehend geändert, dass für minderjährige Kinder von Asylbewerbern
von Amts wegen ein Asylantrag gestellt wird (§ 14a AsylVfG). Ein
Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist dazu nicht erforderlich.
In einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung hat sich die
Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke erkundigt, wie viele der seit dem
01.01.2005 gestellten Asylanträge von Amts wegen gestellt wurden. Aus
den nun vorliegenden Zahlen geht hervor, dass 27 % (bzw. 12.100 von
46.600) der bis Oktober 2006 gestellten Asylanträge in den letzten zwei
Jahren nicht von neu eingereisten Asylsuchenden gestellt wurden, sondern
von Amts wegen für ihre in Deutschland geborenen Kinder. Diese Anträge
haben keine Chance auf Anerkennung, weil eine individuelle politische
Verfolgung neu Geborener auszuschließen ist.

"Die Zahlen der Asylanträge werden damit künstlich nach oben geschraubt.
Auch die Ablehnungsquote gibt kein realistisches Bild der Lage wieder,
wenn mehr als ein Viertel der Asylanträge keine Chance auf Anerkennung
hat", so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
im Bundestag. Die hohe Ablehnungsquote sei aber immer ein wesentlicher
Fakt, der von rechten Populisten als Argument für angeblichen
"Asylmissbrauch" ins Feld geführt werde. "Es wäre das Mindeste, dass das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diese Zahlen gesondert
ausweist, um ein realistisches Bild der Lage wiederzugeben. Darüber
hinaus sind die insgesamt schon niedrigen Antragszahlen unabhängig von
humanitären Überlegungen ein Argument, von weiteren Verschärfungen im
Asyl- und Flüchtlingsrecht abzusehen, wie sie die große Koalition
derzeit plant."

Berlin, den 07. Dezember 2006

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