Pressemitteilung 14.11.2006

PRO ASYL appelliert an die IMK:Abschiebestopp bis zumInkrafttreten der Bleiberechtsregelung

Presseerklärung

14. November 2006



Einigung auf gesetzliche Bleiberechtsregelung
PRO ASYL appelliert an die IMK:
Abschiebestopp bis zum Inkrafttreten der Bleiberechtsregelung



PRO ASYL begrüßt, dass die Große Koalition eine gesetzliche
Bleiberechtsregelung verabschieden will. ?Eine fehlende Altfallregelung war
ein Geburtsfehler des Zuwanderungsgesetzes. Dass dieser jetzt korrigiert
wird, ist ein Akt der Vernunft?, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von
PRO ASYL. ?Das Parlament ist der richtige Ort, um eine zukunftsfähige Lösung
für die langjährig Geduldeten zu schaffen?.



Ob die Bleiberechtsregelung greift, wird jedoch entscheidend von den bislang
nicht bekannten Bedingungen abhängen. Die geforderte sehr lange
Aufenthaltsdauer von 6 – 8 Jahren sowie weitere Voraussetzungen könnten dazu
führen, dass ein großer Teil der langjährig Geduldeten nicht unter die
Bleiberechtsregelung fällt.



PRO ASYL appelliert an die Innenministerkonferenz, einen Abschiebestopp bis
zum Inkrafttreten der Bleiberechtsregelung zu beschließen. Bis die
gesetzliche Altfallregelung tatsächlich in Kraft tritt, können noch Monate
vergehen. In der Zwischenzeit dürfen die potentiell Begünstigten nicht
abgeschoben werden.



An den Gesetzgeber richtet PRO ASYL die Forderung, auch für die Zukunft
Kettenduldungen tatsächlich abzuschaffen. Eine Altfallregelung löst nur
Fälle der Vergangenheit. Schon jetzt zeichnen sich große Zahlen neuer
Kettenduldungen ab. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in den
letzten drei Jahren 45.000 Flüchtlingen den Status entzogen und neue
Duldungsfälle in großem Umfang geschaffen. Generell wird es auch in Zukunft
immer wieder Menschen geben, die in der Duldung landen, obwohl sie nicht
abgeschoben werden können. Dringend erforderlich ist deshalb, dass der
Deutsche Bundestag zusätzlich zu einer einmaligen Altfallregelung das
Zuwanderungsgesetz korrigiert, so dass in Zukunft der Übergang von einer
Duldung in die Aufenthaltserlaubnis faktisch möglich wird.





PRO ASYL hofft, dass von der grundsätzlichen Einigung ein positiver Impuls
ausgeht, die Defizite des Zuwanderungsgesetzes zu beheben. Die
Bleiberechtsregelung darf nicht durch weitere Verschärfungen erkauft werden.



gez. Günter Burkhardt

Geschäftsführer

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