(K)Eine L ösung für 200.000 langjährig geduldete Flüchtlinge in Sicht -
Innenminister tagen und beraten, bis alles zerredet ist

Erklärung des Landesflüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern

09.11.2006: Schwerin/MVr Anlässlich der Innenministerkonferenz in der nächsten Woche und der Demonstration in deren Vorfeld am morgigen Freitag in Rostock erklärt der Landesflüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern:


(K)Eine Lösung für 200.000 langjährig geduldete Flüchtlinge in Sicht - Innenminister tagen und beraten, bis alles zerredet ist.

Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung auf, sich auf der Konferenz der Innenminister (IMK) für ein bundesweites Bleiberecht einzusetzen und dies mit der Zielsetzung einer wirklichen Chance zur Integration zu verbinden.

2005 trat das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung (Zuwanderungsgesetz) in Kraft. Es sollte eine Lösung für viele langjährig geduldete Flüchtlinge beinhalten. In der Praxis setzten Behörden es aufgrund ihrem Ermessenspielraum aber kaum um. Jetzt ist es an den Innenministern der Bundesländer und dem Bundesinnenminister am 16./17. November in Nürnberg eine humanitäre Bleiberechtsregelung zu beschließen. Die Bleiberechtsregelung wird derzeit viele ausschließen, für die eigentlich endlich eine Lösung her sollte.

Der Vorschlag sieht zur Zeit folgendermaßen aus: Hierbleiben darf, wer eine Familie mit Kindern hat und sich mindestens sechs Jahre in Deutschland aufhält. Alleinstehende ab acht Jahren Aufenthalt in Deutschland sollen das Bleiberecht erhalten, wenn sie unabhängig von sozialen Leistungen leben können, wobei sie aber kein Kindergeld bekommen, oder wenn sie eine Arbeit nachweisen können. Dabei sind weitere Integrationsleistungen gefordert wie wirklich gute Sprachkenntnisse, regelmäßiger Kita- und Schulbesuch der Kinder. Unverständlich ist der grundsätzliche Ausschluss nach der Hekunft: Iraker sollen völlig ausgeschlossen werden.

Diskutiert wird noch, ob für einen Zeitraum bis nächsten September, vorübergehend eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird oder eine Duldung mit Arbeiterlaubnis. Das hätte auch wieder Folgen für das Elterngeld. Eine Ausreisepflicht erlischt damit.

Im Gegenzug zu den Anforderungen bewirkt die derzeitige Gesetzgebung aber das genaue Gegenteil: Integration ist nicht gewollt, da der Aufenthalt dieser Personen nicht auf Dauer angelegt ist.

Sie sind ausgeschlossen von Integrations-/ Sprachkursen, um die Deutsche Sprache zu lernen. Sie erhalten zum Teil verminderte Leistungen, kein Kinder - oder Elterngeld. Sie haben nur einen eingeschränkten Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch die Vorrangprüfung durch das Arbeitsamt und die Residenzpflicht, wodurch sie zum allergrößten Teil an den Landkreis gebunden sind, in dem sie wohnen. Sie sind ausgegrenzt durch das Wohnen in Gemeinschaftsunterkünften.

Die Diskrepanz ist offensichtlich! Anforderungen, sich zu integrieren und gleichzeitig aber systematisch ausgegrenzt zu werden, das passt nicht zusammen! Wir können nicht von Menschen erwarten, gut integriert zu sein und unsere Werte anzuerkennen, wenn sie jahrelang nicht willkommen geheißen, ausgegrenzt und nicht gleichberechtigt behandelt werden.

Der Flüchtlingsrat erhält zugleich seine alte Forderung aufrecht: Geduldete, sonstige Ausreisepflichtige und Asylbewerber, die seit fünf Jahren hier leben, Familien, ältere, schwer kranke und behinderte Menschen, die seit drei Jahren hier leben sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder, die seit zwei Jahren in Deutschland leben, sollten Bleiberecht erhalten. Traumatisierte Menschen, die aufgrund ihres persönlichen Schicksals im Herkunftsland zu Schaden gekommen sind, oder Menschen, die als Opfer von rassistischen Angriffen in Deutschland traumatisiert oder erheblich verletzt wurden, sollen ohne längeren Aufenthalt ab sofort ein Bleiberecht erhalten.

MVregio Landesdienst mv/sn

aus: http://www.mvregio.de/mvr/20552.html

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