EKD und Deutsche Bischofskonferenz mahnen humanitäre Bleiberechtsregelung an.
Gemeinsamer Brief von Bischof Huber und Kardinal Lehmann an die Innenminister

EKD und Deutsche Bischofskonferenz mahnen humanitäre Bleiberechtsregelung an. /
Gemeinsamer Brief von Bischof Huber und Kardinal Lehmann an die Innenminister
09.11.2006 - 10:08 Uhr, EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Hannover (ots) - In einem gemeinsamen Schreiben an die
Innenminister und -senatoren der Bundesländer haben der Vorsitzende
der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und der
Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
Bischof Wolfgang Huber, begrüßt, dass sich eine Einigung über ein
Bleiberecht für langjährig Geduldete abzeichnet. "Wir sind dankbar
für die politische Bewegung, die in die Debatte gekommen ist", so
Bischof Huber und Kardinal Lehmann. Einige der Vorschläge weisen
jedoch unter humanitären Gesichtspunkten noch gravierende Probleme
auf. Die Bischöfe mahnen deshalb, nicht nur den legitimen Interessen
von Staat und Gesellschaft, sondern auch den Lebenssituationen der
Betroffenen gerecht zu werden.

Von einer Bleiberechtsregelung sollten Menschen profitieren, die
es nicht selbst zu verantworten haben, dass sie Deutschland nicht
verlassen können. "Bei der Ausgestaltung der Regelung ist darauf zu
achten, dass die Anforderungen von den Betroffenen auch erfüllt
werden können", so Kardinal Lehmann und Bischof Huber. Die Kirchen
befürworten daher ausdrücklich Vorschläge, eine Aufenthaltserlaubnis
mit einem uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang "auf Probe" zu
erteilen. Dabei sollten aber auch Ausnahmetatbestände geschaffen
werden, die die besondere Situation berücksichtigen, in der sich
beispielsweise behinderte, kranke und traumatisierte Menschen
befinden.

Die Kriterien, nach denen ein Ausschluss von einer
Bleiberechtsregelung vorgesehen ist, müssen dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit entsprechen, fordern Kardinal Lehmann und Bischof
Huber. Scharfe Kritik üben sie an den Überlegungen, pauschal
Staatsangehörige bestimmter Länder - namentlich des Irak -
auszuschließen, weil sich möglicherweise Terrorverdächtige unter den
Geduldeten befinden könnten: "Zur Terrorbekämpfung bietet das
deutsche Recht andere und geeignetere Mittel als eine
undifferenzierte Verdächtigung ganzer Personengruppen." Mit Sorge
nehmen die Kirchen auch Pläne wahr, ganze Familien wegen des
Fehlverhaltens eines Elternteils von einem dauerhaften Aufenthalt
auszuschließen. In solchen Fällen sollte vorrangig das Kindeswohl
berücksichtigt werden.

Nachdrücklich warnen Bischof Huber und Kardinal Lehmann davor,
eine Bleiberechtsregelung zur Verhandlungsmasse im Ringen um die
Novellierung des Zuwanderungsgesetzes zu machen. "Es dürfen nicht,
sozusagen als Ausgleich für eine solche Regelung, an anderen Stellen
Verschärfungen vorgenommen werden." Besonders problematisch sei es,
die Situation der Geduldeten weiter zu erschweren. Wenn die
Betroffenen nicht selbst zu verantworten haben, dass sie ausreisen
können, wäre es ungerecht, ihnen dauerhaft die Leistungen des
Sozialsystems nur reduziert oder in Form von Sachleistungen zu
gewähren. Kardinal Lehmann und Bischof Huber wenden sich auch gegen
Pläne, für den Ehegattennachzug ein Mindestalter einzuführen und
bereits vor der Einreise den Nachweis von Sprachkenntnissen zu
verlangen. Mit dem - auch grundgesetzlich garantierten - Schutz von
Ehe und Familie sei dies kaum in Einklang zu bringen.

In Deutschland leben derzeit fast 200.000 Menschen ohne
gesicherten Aufenthaltsstatus. Viele von ihnen - Flüchtlinge aus
Afghanistan, Palästina oder dem Kosovo - leben seit mehreren Jahren
hier. Obwohl ihre Asylanträge abgelehnt wurden, ist ihnen aus
dringenden persönlichen oder humanitären Gründen eine Rückkehr in
ihre Herkunftsländern auf absehbare Zeit nicht möglich. Ihre Duldung
wird aber jeweils nur für wenige Monate verlängert. Am 16. und 17.
November wird die Innenministerkonferenz über eine
Bleiberechtsregelung für die Betroffenen entscheiden.

Hannover/Bonn, 9. November 2006
Pressestelle der EKD Pressestelle der Deutschen
Bischofskonferenz
Karoline Lehmann Dr. Martina Höns



Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de

aus: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=898296&ressort=5

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