UNHCR: Iraker nicht vom Bleiberecht ausschließen

Iraker nicht vom Bleiberecht ausschließen

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) appelliert an die Innenministerkonferenz, auch geduldeten irakischen Flüchtlingen die Möglichkeit eines Bleiberechts in Deutschland einzuräumen. Zudem tritt die UN-Organisation dafür ein, den geplanten Zugang zum Arbeitsmarkt in Verbindung mit einer Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen.

Der UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik Gottfried Köfner erklärte heute in Berlin, er begrüße ausdrücklich die aktuellen Bemühungen um eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer in Deutschland. Unter ihnen seien viele schutzbedürftige Flüchtlinge. Dies gelte gerade auch für Iraker, die angesichts der dramatischen Lage in ihrem Heimatland keine Rückkehrperspektive hätten. Dessen seien sich auch die deutschen Behörden bewusst. "Es ist deshalb nur konsequent, auch Irakern ein Bleiberecht einzuräumen, zumal es keine erkennbaren sachlichen Gründe für einen pauschalen Ausschluss gibt", sagte Köfner.

In einem heute veröffentlichten Positionspapier spricht sich UNHCR zudem dafür aus, den betroffenen Flüchtlingen einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen. Für nicht sinnvoll hält die UN-Organisation dabei den Vorschlag, die Arbeitserlaubnis lediglich mit einer befristeten Verlängerung der Duldung zu verknüpfen. Die Betroffenen würden so weiterhin in Unsicherheit über ihre Zukunft leben. Zudem würde eine solche Aufwertung der Duldung mit der Intention und Systematik des Zuwanderungsgesetzes nicht übereinstimmen.

UNHCR setzt sich zudem dafür ein, bei einer sogenannten Stichtagsregelung zu berücksichtigen, dass auch jene Flüchtlinge einen Chance auf ein Bleiberecht haben, die in den ersten Monaten nach Beendigung des Kosovo-Krieges (Juni 1999) aus Furcht vor Racheakten ihre Heimat verlassen mussten.

Darüber hinaus spricht sich die UN-Organisation u.a. dafür aus, humanitäre Öffnungsklauseln für Alleinerziehende, unbegleitete Minderjährige und Schwerkranke zu ermöglichen, die kaum in der Lage seien, die Voraussetzung wirtschaftlicher Selbständigkeit zu erfüllen.

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