UNHCR
Bleiberecht: Positives Signal für Flüchtlingsschutz

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Bleiberecht: Positives Signal für Flüchtlingsschutz

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) plädiert für eine umfassende Bleiberechtsregelung, bei der die Kriterien Arbeit und Familie nicht allein ausschlaggebend sein dürfen.

Zum heutigen Tag des Flüchtlings erklärte Gottfried Köfner, UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik, viele der langjährig lediglich geduldeten Flüchtlinge seien als Schutzbedürftige nach Deutschland gekommen. Hierzu zählten vor allem Menschen, die vor nichtstaatlicher Verfolgung oder aus Bürgerkriegssituationen geflohen seien. Sie seien jedoch aufgrund der früheren Rechtslage im Asylverfahren gescheitert. Darüber hinaus gehe es um Flüchtlinge, deren Anerkennung aus völkerrechtlicher Sicht verfrüht widerrufen worden sei.

Köfner sagte, viele dieser Menschen könnten aufgrund der unsicheren Lage in ihren Heimatländern weiterhin nicht zurückkehren. Überdies hätten sie wegen des langjährigen Exils vielfach jegliche Bindung zu ihren Herkunftsländern verloren. Gleichwohl seien sie in Deutschland nur geduldet. Ihnen jetzt ein Bleiberecht zu verschaffen, sei deshalb auch ein positives Signal für den Flüchtlingsschutz in Deutschland.

Köfner betonte darüber hinaus, man dürfe ein Bleiberecht nicht allein von der selbständigen Sicherung des Lebensunterhaltes abhängig machen. Vielen der Betroffenen sei der Zugang zum Arbeitsmarkt und Integrationsmöglichkeiten über Jahre hinweg praktisch versperrt geblieben. Der UNHCR-Vertreter schlug vor, den Betroffenen nun unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen und ihnen zumindest ein Jahr Zeit zu geben, sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Er forderte zudem ?Öffnungsklauseln für humanitäre Härtefälle wie Schwerkranke oder Alleinerziehende³.

Mit Blick auf die Schutzbedürftigkeit der Betroffenen fügte Köfner hinzu, die Chance auf ein Bleiberecht sollten nicht allein Familien erhalten. Gewiss sei es zutreffend, dass Familien mit in Deutschland aufgewachsenen Kindern eine ständig drohende Abschiebung in ihre Herkunftsländer häufig besonders hart treffe. Die unsichere Situation in vielen Herkunftsländern und der langjährige Aufenthalt in Deutschland erforderten es jedoch, auch langjährig geduldeten Flüchtlingen ohne Kinder oder sonstige familiäre Bindungen nicht von vornherein die Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthaltes zu versagen.

Veröffentlicht am: Freitag, 29. September 2006

http://www.unhcr.de/unhcr.php/cat/27/aid/1428

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