Abschiebung nach Burkina Faso
10-jährigeTochter kein Grund für Aufenthalt
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Abschiebung nach Burkina Faso - 10-jährigeTochter kein Grund für Aufenthalt

Nürnberg - Yabre Oumarou floh vor Verfolgung und Folter in Burkina Faso und lebt seit 1993 in Deutschland. Er heiratete 1994 und hat mit seiner Frau eine gemeinsame Tochter. Seit 1996 ist er von seiner Frau getrennt; seine Tochter ist jetzt 10 Jahre alt. Herrn Yabre arbeitete 10 Jahre lang in Deutschland und hatte in diesem Zeitraum keinerlei staatliche finanzielle Unterstützung erhalten.

Nachdem seine Aufenthaltserlaubnis zurückgezogen worden ist, lebt er seit 1997 mit einer Duldung. Trotz Vaterschaft, seiner Erwerbstätigkeit und Integration erhielt er kein Aufenthaltsrecht. Der Oberbürgermeister der Stadt Lingen(EMS) hat mit seinem Schreiben vom 04.11.2005 an Yabres Anwalt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg (17.06.02) zugestimmt, "dass Herr Yabre aus dem Umgangsrecht mit seiner deutschen Tochter Sophie kein Aufenthaltsrecht für sich selber erhalten kann". Gem. §60a Abs.2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz-AufenthG) vom 30.07.2004 (BGB1S 1950) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Abschiebung nur ausgesetzt, solange sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Das bedeutet, dass auch Integration und Erwerbstätigkeit keine Rolle spielen, sofern die Ausländerbehorde in Lingen eine Abschiebung um jeden Preis durchsetzen will.

Am 14.07.2006 um ca.14:20 wurde Yabre Oumarou bei einem Freund in Wendelstein (bei Nürnberg) durch die Polizei verhaftet und sein Anwalt, Herr Jan Lam, wurde sofort informiert.

Am Freitag, 15.07.2006 wurde Yabre Oumarou beim Amtsgericht Schwabach angehört. Der Richter, Dr. Kohn, entschied, dass er so lange ins Gefängnis bleibt (allerdings nicht länger als drei Monate), bis die Ausländerbehörde von Lingen alle nötigen Dokumente zur Abschiebung hat.

Yabre Oumarou ist im Moment zu erreichen in der Justizvollzugsanstalt
Nürnberg
Mannertstraße 6
90429 Nürnberg.
Tel:0911/32102.

Der Fall ist dramatisch, insofern Yabre Oumarou eine sehr gute Beziehung zu seiner Tochter hat, aber die Mutter des Kindes alles versucht um diese zu brechen und in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde Lingen den Mann abzuschieben. Mit der Abschiebung würde auch der Tochter die Möglichkeit genommen ihren Vater zu sehen.

The VOICE Refugee Forum


Wir bitten Sie um die Unterstützung für die Freilassung Oumarou Yabres aus der Abschiebehaft und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Schicken Sie dazu bitte Faxe an die folgenden Adressen

Verwaltungsgericht Osnabrück,
Hakenstraße 15, 49074 Osnabrück, Fax.: 0541 - 314 762
++
Amtsgericht Lingen (Ems) Familiengericht,
Postfach 1240, 49782 Lingen (Ems) Fax: 059 - 8049 408
++
Amtsgericht Schwabach,
Postfach 1140, 91124 Schwabach Fax.: 09122 - 1807 199

Musterbrief für Fax Kampagne: Stoppt die Abschiebung von Yabre Oumarou -



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Musterbrief für Fax Kampagne:
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Absender:

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Verwaltungsgericht Osnabrück
Hakenstraße 15
49074 Osnabrück
Fax.: 0541 - 314 762

Amtsgericht Lingen (Ems) Familiengericht
Postfach 1240
49782 Lingen (Ems)
Fax: 059 - 8049 408

Amtsgericht Schwabach
Postfach 1140
91124 Schwabach
Fax.: 09122 - 1807 199

Aufenthaltsrecht für Yabre Oumarou

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchte ich mich für Yabre Oumarou einsetzen, der seit Mitte Juli in Nürnberg in Abschiebehaft sitzt und in Gefahr ist nach Burkina Faso abgeschoben zu werden.

Nach der Flucht aus seinem Heimatland Burkina Faso lebte Yabre Oumarou seit 1993 in Deutschland. Er heiratete, bekam eine Tochter, er arbeitete, bezog keine staatlichen Hilfen - war kurz gesagt "integriert". Doch nach der Trennung von seiner Frau wurde ihm die Aufenthaltserlaubnis entzogen, und Yabre Oumarou lebte seither mit einer Duldung. Jetzt soll er abgeschoben werden. Er ist im Gefängnis aus dem einzigen Grund, weil man ihm kein Aufenthaltsrecht mehr gewähren will. Erwerbstätigkeit und Integration, sogar die Vaterschaft und das Umgangrecht mit seiner Tochter spielen also keine Rolle, wenn die Behörden eine Abschiebung um jeden Preis durchsetzen wollen.

Besonders dramatisch ist diese Situation im Hinblick auf seine Tochter, zu der er eine sehr gute Beziehung hat. Im Fall einer Abschiebung wird nicht nur Yabre Oumarou die Möglichkeit genommen seine Tochter regelmäßig zu sehen, sondern es wird auch der 10-jährigen Tochter das Recht verweigert Kontakt mit ihren Vater zu haben. Dabei haben Kinder ein Recht darauf, mit beiden Eltern Umgang zu haben und sie brauchen den regelmäßigen Kontakt mit beiden Eltern als Bezugspersonen. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Verhältnis die Eltern zueinander stehen.

Eine Abschiebung würde also nicht nur einen dramatischen Eingriff in das Leben von Yabre Oumarou bedeuten, der seit 13 Jahren in Deutschland lebt und hier integriert ist, sondern auch die Rechte seiner Tochter massiv verletzen.

Ich trete deshalb hiermit ausdrücklich dafür ein, dass Yabre Oumarou aus der Abschiebehaft entlassen wird und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhält. Ich ersuche Sie hiermit eindringlich, den Entscheidungsspielraum bei der Auslegung von Gesetzen so zu nutzen, dass die Gesetze zum Wohle der Menschen dienen und ihre Ausübung nicht zum Selbstzweck gerät.

Mit freundlichen Grüßen

1000 x 100 Euro - Spendenaufruf für das Aktionsprogramm!




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