Presseerklärung
Marburg, den 5. September 2006
Serif Akbulut wurde abgeschoben
Flüchtlingsrat zeigt sich entsetzt über unbedingten Abschiebungswillen
Presseerklärung

Marburg, den 5. September 2006


Serif Akbulut wurde abgeschoben

Flüchtlingsrat zeigt sich entsetzt über unbedingten Abschiebungswillen

Was sind Absichtsbekundungen des Innenministers für Bleiberecht noch wert?

Am heutigen Dienstag Vormittag wurde Serif Akbulut aus Schlüchtern mit einem eigens dafür gecharterten Kleinflugzeug in die Türkei abgeschoben. Außer ihm selbst flogen lediglich das Flugpersonal und einige Beamte der Bundespolizei mit - eine Vorgehensweise, die man eher bei einem Topterroristen vermuten würde denn einem jungen Mann, der bloß bei seiner Familie sein möchte.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier muss sich angesichts des immensen Aufwands, der betrieben wurde, um einen hier seit acht Jahren lebenden, gut integrierten jungen Mann abzuschieben, fragen lassen, was seine Absichtsbekundungen für eine Bleiberechtsregelung noch wert sind. Der Innenminister hatte sich in der Vergangenheit mehrfach dafür ausgesprochen, geduldeten Flüchtlingen, die seit sechs Jahren in Deutschland leben, integriert sind und keine Straftaten begangen haben, ein Bleiberecht einzuräumen - Kriterien, die Serif Akbulut allesamt erfüllte.

"Im Fall Akbulut offenbart sich ein erschreckender unbedingter Abschiebungswille der Behörden. Es drängt sich Eindruck auf, dass kurz vor einer Einigung über eine Bleiberechtsregelung noch einmal versucht wird, mit allen Mitteln potentiell Bleibeberechtigte loszuwerden" kommentierte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, die Abschiebung.

Der Flüchtlingsrat fordert schon seit langem vom Innenminister, bis zur Innenministerkonferenz im November einen Abschiebungsstopp für langjährig geduldete Flüchtlinge zu erlassen, wie es einige andere Bundesländer bereits getan haben. Auch verschiedene Stadt- und Kreisparlamente, darunter der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises, in dem Serif Akbulut bis zu seiner Inhaftierung wohnte, haben in den vergangenen Wochen Resolutionen für einen solchen Abschiebungsstopp verabschiedet.

"Eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient, muss erstens von den Menschen überhaupt in Anspruch genommen werden können und zweitens auch Kriterien beinhalten, die auch von ihnen erfüllt werden können" umriss Scherenberg die Anforderungen an eine Bleiberechtsregelung. Das bedeutet, dass sie bis zu der Innenministerkonferenz vor Abschiebungen sicher sein müssen und außerdem eine mögliche Regelung keine wirklichkeitsfremden Ausschlusskriterien beinhalten darf. Hier ist vor allem der Sozialleistungsbezug zu nennen, da die übergroße Mehrheit der Geduldeten nicht arbeiten kann oder darf.

Zusätzlich zu einer wirksamen Bleiberechtsregelung sollte denjenigen, die - wie Serif Akbulut - schon abgeschoben wurden, ein Rückkehrrecht eingeräumt werden, wie es Niedersachsens Innenminister Schünemann in die Diskussion eingebracht hat. Für den Flüchtlingsrat ist der Fall mit der jetzt erfolgten Abschiebung daher auch noch nicht zu Ende: Wir fordern, dass Serif wieder nach Deutschland kommen darf, um dort zu leben, wo er hingehört - bei seiner Familie im Main-Kinzig-Kreis.

Gez. Timmo Scherenberg,

Geschäftsführer Hessischer Flüchtlingsrat



06421/166 902 (Büro Hessischer Flüchtlingsrat)

06181/184 369 (Herwig Putsche, Bündnis Bleiberecht MKK)

1000 x 100 Euro - Spendenaufruf für das Aktionsprogramm!




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