Pressemitteilung 01.8.2006.
Abschiebung Serif Akbulut: Eilantrag gegen Abschiebung abgelehnt |
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Pressemitteilung 1. August 2006
Serif Akbulut: Eilantrag gegen Abschiebung abgelehnt "Zweite Verfolgung findet in Deutschland statt" Streit um amtsärztliches Gutachten geht weiter Wie erwartet lehnte das Frankfurter Verwaltungsgericht gestern den Eilantrag gegen die geplante Abschiebung Serif Akbulut ab. Der 20jährige Kurde sitzt seit einem missglückten Abschiebeversuch am 7. Juli in Abschiebehaft. Aufgrund des Antrags war in der vorletzten Woche ein weiterer Abschiebetermin geplatzt. "Jetzt kann die Abschiebemaschinerie wieder anlaufen", kommentiert Herwig Putsche, Sprecher des Hanauer Bündnisses für Bleiberecht, den Einzelrichterbeschluss. "Auf die inhaltliche Argumentation, dass die Gesundheit der Mutter von Serif durch eine Abschiebung ihres Sohnes gefährdet sei, ließ sich der Richter nicht ein", so Putsche weiter, "hier verweist er lediglich auf frühere Entscheidungen der Gerichte." Die asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren der Familie Akbulut zeigten nach Putsches Ansicht, dass weder die Behörden noch die Gerichte in der Lage seien, Fluchtgründe vorurteilsfrei zu prüfen: "Von vorneherein wurde hier nach Widersprüchen gesucht, um die Glaubwürdigkeit des Asylantrags zu erschüttern. Zum Teil sehr detaillierte Berichte über erlebte Folterungen wurden nicht ernst genommen." Was dabei herauskomme, sei eine "zweite Verfolgung, die in Deutschland stattfinde." Gefolterte Menschen würden so an die Verfolgerländer ausgeliefert. Unterdessen geht der Streit um die vom Main-Kinzig-Kreis veranlasste amtsärztliche Überprüfung von Fatma Akbulut weiter. Der Gutachter hatte "Flugreisetauglichkeit" attestiert. Das Bleiberechtsbündnis besteht jedoch weiter darauf, dass im Fall der Familie Akbulut so genannte "inlandsbezogene Abschiebehindernisse" bestünden, die von den Behörden nicht erkannt und vom Amtsarzt nicht geprüft worden seien. Hagen Kopp vom Unterstützerkreis der Familie: "Uns liegt jetzt ein Gutachten des Gesundheitsamts in einem Parallelfall vor. Auch hier hatten die Gerichte den Aussagen der betroffenen Frau über ihr widerfahrene Misshandlungen nicht geglaubt, die Ärzte jedoch wie bei Frau Akbulut eine schwere Traumatisierung attestiert." In diesem Fall sei die Diagnose von einer Amts-ärztin bestätigt worden, ergänzt Kopp und zitiert aus dem Gutachten: "Aus amtsärztlicher Sicht ist daher zur Zeit keine Reisefähigkeit bezüglich der Rückkehr in das Heimatland gegeben." -------------------------------------------------------- Nachrichten an: JoG@lists.idash.org JoG: Mailingliste von Jugendliche ohne Grenzen http://www.hier.geblieben.net/ und http://jog.twoday.net/ Einstellungen und Austragen: http://idash.org/mailman/listinfo/jog |
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