Brief der Bundestagsfraktion der Grünen zur Bleiberechtslösung für langjährig geduldete Menschen
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Sehr geehrter Herr H., vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich eindringlich für eine Bleiberechtslösung für langjährig geduldete Menschen einsetzen. Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Dezember 2005 einen Gesetzesentwurf zum Bleiberecht in den Bundestag eingebracht (siehe Anlage: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes / Altfallregelung, Drs. Nr: 16/218). Dieser Antrag wurde am 19.1.2005 in erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert und liegt nunmehr den Parlamentsauschüssen vor. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf wollen wir die elende Praxis der Kettenduldungen für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge beenden. Die Ausländerbehörden können Ausländerinnen und Ausländern, die sich am 31.12.2005 seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig oder geduldet in Deutschland aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. In Härtefällen (z.B. traumatisierte oder minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern) kann von der Fünf-Jahres-Frist abgesehen werden. Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wird es insbesondere den geduldeten Jugendlichen ermöglicht, eine Ausbildung anzutreten bzw. zu arbeiten. Damit ist ihnen endlich eine Zukunftsperspektive eröffnet. Das Zuwanderungsgesetz bietet für die große Gruppe der langjährig Geduldeten nicht die gewünschte Lösung. Was fehlt, ist eine unbürokratische Regelung, die es den Ausländerbehörden möglich macht, den Betroffenen einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erteilen. Diese Lücke haben wir mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf geschlossen. Auch die Innenministerkonferenz (IMK) vom 9.12.2005 hat keinen Beschluss gefasst, der endlich eine Zukunftsperspektive für rund 150.000 lange in Deutschland lebende Menschen mit Duldung bietet. Sogar unionsgeführte Bundesländer hatten sich einer Lösung nicht verschlossen, aber das Einstimmigkeitsprinzip der IMK hatte selbst einen Minimalkompromiss verhindert. Wir erwarten uns nun auch von den anderen im Bundestag vertretenen Fraktionen Unterstützung für unseren Gesetzesantrag, denn eine schnelle und vor allem unbürokratische Prüfung und Überführung möglichst vieler der rund 150.000 geduldeten Personen in einen rechtmäßigen Status liegt nicht nur im legitimen Interesse der Betroffenen, sondern auch im wohlverstandenen Interesse der Verwaltungen der Bundesländer. Wir hoffen, hiermit Ihrem Anliegen zu entsprechen und wünschen Ihrem Engagement viel Erfolg, denn es dient der notwendigen Integration von Menschen, die nach jahrelanger Ungewissheit eine tragfähige Zukunftsperspektive in Deutschland erhalten sollten. Mit freundlichen Grüßen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion Info-Service |
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