Brief der Bundestagsfraktion der Grünen zur Bleiberechtslösung für langjährig geduldete Menschen



Sehr geehrter Herr H.,


vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie sich eindringlich für eine
Bleiberechtslösung für langjährig geduldete Menschen einsetzen.


Die grüne Bundestagsfraktion hat bereits im Dezember 2005 einen
Gesetzesentwurf zum Bleiberecht in den Bundestag eingebracht (siehe Anlage:
Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes /
Altfallregelung, Drs. Nr: 16/218). Dieser Antrag wurde am 19.1.2005 in
erster Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert und liegt
nunmehr den Parlamentsauschüssen vor.


Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf wollen wir die elende Praxis der
Kettenduldungen für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge beenden.
Die Ausländerbehörden können Ausländerinnen und Ausländern, die sich am
31.12.2005 seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig oder geduldet in
Deutschland aufhalten, eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. In Härtefällen
(z.B. traumatisierte oder minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern) kann von
der Fünf-Jahres-Frist abgesehen werden. Mit der Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis wird es insbesondere den geduldeten Jugendlichen
ermöglicht, eine Ausbildung anzutreten bzw. zu arbeiten. Damit ist ihnen
endlich eine Zukunftsperspektive eröffnet.


Das Zuwanderungsgesetz bietet für die große Gruppe der langjährig Geduldeten
nicht die gewünschte Lösung. Was fehlt, ist eine unbürokratische Regelung,
die es den Ausländerbehörden möglich macht, den Betroffenen einen
rechtmäßigen Aufenthalt zu erteilen. Diese Lücke haben wir mit dem
vorgelegten Gesetzesentwurf geschlossen.


Auch die Innenministerkonferenz (IMK) vom 9.12.2005 hat keinen Beschluss
gefasst, der endlich eine Zukunftsperspektive für rund 150.000 lange in
Deutschland lebende Menschen mit Duldung bietet. Sogar unionsgeführte
Bundesländer hatten sich einer Lösung nicht verschlossen, aber das
Einstimmigkeitsprinzip der IMK hatte selbst einen Minimalkompromiss
verhindert.


Wir erwarten uns nun auch von den anderen im Bundestag vertretenen
Fraktionen Unterstützung für unseren Gesetzesantrag, denn eine schnelle und
vor allem unbürokratische Prüfung und Überführung möglichst vieler der rund
150.000 geduldeten Personen in einen rechtmäßigen Status liegt nicht nur im
legitimen Interesse der Betroffenen, sondern auch im wohlverstandenen
Interesse der Verwaltungen der Bundesländer.


Wir hoffen, hiermit Ihrem Anliegen zu entsprechen und wünschen Ihrem
Engagement viel Erfolg, denn es dient der notwendigen Integration von
Menschen, die nach jahrelanger Ungewissheit eine tragfähige
Zukunftsperspektive in Deutschland erhalten sollten.



Mit freundlichen Grüßen

Bündnis 90/Die Grünen
Bundestagsfraktion
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