Protest erfolgreich: Familie Ora bleibt
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Protest erfolgreich: Familie Ora bleibt
Hallo Leute, ich weiß das viele von euch die Online_Petition für die Familie Ora aus Straubing unterschrieben haben und endlich gibt es was zu feiern: Sharbel (14), Sandra (17), Bilos (20) und ihre Eltern bleiben! Hier noch die PM des Bayerischen Flüchtlingsrats dazu, ciao Tobi Protest erfolgreich: Bleiberecht auf Probe für Familie Ora Die Härtefallkommission hat sich heute für ein Bleiberecht der Familie Ora aus Bogen-Straubing (Bayern) entschieden. Auflage ist jedoch, dass sie ihr Geld durch Arbeit verdient. Der erwachsene Sohn Bilos hat bis zum Herbst Zeit sich in seiner Ausbildung zu bewähren und erst dann wird endgültig über seinem Fall entscheiden. Der Bayerische Flüchtlingsrat begrüßt die Entscheidung, "wir bedauern jedoch das erst massive Proteste nötig waren um geltendes Recht und Menschlichkeit durchzusetzen". Die Ausländerbehörde Straubing hatte die Familie am 22.10.2007 um 6 Uhr morgens verhaftet und in Abschiebehaft nehmen lassen. Selbst die minderjährigen Kinder wurden inhaftiert. Freunde der Familie organisierten zusammen mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat Proteste und Eileingaben an den Petitionsausschuss. Die für Mittwoch den 24.10.2007 gebuchte Abschiebung wurde schließlich aufgrund massiver Bürgerproteste nur wenige Stunden vor Abflug abgebrochen. Besonders scharf kritisierte der Bayerische Flüchtlingsrat das Vorgehen der Ausländerbehörde. Diese hatte die Abschiebung angeordnet, obwohl über den Bleiberechtsanspruch der Familie noch nicht entschieden war. "Was nützt ein Gesetz, das ein Bleiberecht für Familien wie die Oras vorsieht, wenn es auf derart perfide Weise ausgehebelt werden kann?", fragt Tobias Klaus vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Nachdem der Fall öffentlich bekannt wurde, folgten eine Welle der Sympathie: Über 5000 Menschen unterschrieben den Aufruf Bleiberecht für Familie Ora. Der Petitionsausschuss leitete den Antrag dann an die Härtefallkommission weiter. Diese entschied heute, dass die Familie bleiben darf, wenn der älteste Sohn sich in seiner Ausbildung bewährt und die Eltern für den Lebensunterhalt durch Arbeit sorgen. Da beides bisher nur daran scheiterte, dass die Ausländerbehörde keine Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse erteilte, dürfte dies jedoch kein Problem sein. Der Bayerische Flüchtlingsrat bedankte sich heute bei "all jenen, die ihre Stimme gegen dieses Unrecht erhoben haben und Behördenwillkür nicht einfach hinnehmen. Ihnen ist es zu verdanken, dass die Familie heute noch in Bogen ist und die Kinder in ihrer Heimat in Niederbayern bleiben können". |
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