Presseerklärung vom 09.11.2007
Ohne Rücksicht auf Krankheit schiebt Ausländerbehörde Flüchtlingsfamilie nach Polen ab |
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Presseerklärung vom 09.11.2007 Ohne Rücksicht auf Krankheit schiebt Ausländerbehörde Flüchtlingsfamilie nach Polen ab Gestern wurde ohne eine ärztliche Untersuchung die Abschiebung eines viermonatigen kranken Säuglings, seiner kranken Geschwister (6 und 7 Jahre, amtsärztlich festgestellte posttraumatische Belastungsstörung) und der Eltern durchgeführt. Am 8.11.2007 wurde in den frühen Morgenstunden die aus Tschetschenien stammende Familie D. überraschend im Flüchtlingsheim in Berlin aus dem Bett gerissen und festgenommen zur Abschiebung nach Polen. Vor den Augen seiner kleinen Kinder wurden dem Vater Valid D. Handschellen angelegt und er wurde abgeführt. Der Säugling der Familie und die 6 und 7 Jahre alten Kinder sind krank, müssen mit Antibiotika behandelt und waren in diesen Zustand laut ärztlicher Aussage nicht reisefähig. Das älteste Kind ist seit Juli 2007 in psychologischer Behandlung bei einem Kinderpsychologen im Behandlungs-zentrum für Folteropfer. Es leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Diese Diagnose hatte die Amtsärztin des Bezirksamtes Spandau von Berlin gestellt. Obwohl diese Erkrankung dem für die Koordination der Abschiebung der Familie nach Polen zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekannt war und der Ausländerbehörde mitgeteilt wurde, dass die Familie nicht reisefähig sei, hielten es Ausländerbehörde und Bundesamt nicht für nötig, die Kinder von einem Arzt untersuchen zu lassen. Sie wurden lediglich einem Polizeisanitäter im Abschiebegewahrsam Berlin-Grünau vorgestellt, der bei den Kindern Fieber maß, eine Tablette gab und die Familie kurzerhand für reisefähig erklärte. Es ist bereits mehrfach vorgekommen, dass Polizeisanitäter des Abschiebegewahrsams ärztliche Aufgaben wahrgenommen und bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (Herzinfarkt) Fehldiagnosen gestellt und die rechtzeitige Einleitung ärztlicher Versorgung verhindert haben.*) Die Familie wurde nach Polen abgeschoben, ohne dass sicher gestellt ist, dass sie dort - wie es das EU-Recht in der "Asylaufnahmerichtlinie" vorschreibt - an eine Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende weitergeleitet und versorgt werden und die Kinder die dringend benötigte ärztliche und psychologische Versorgung erhalten. Wir fordern, dass die Ausländerbehörde Aussagen und Atteste von Ärzten ernst nimmt und nicht durch Aussagen von Polizeisanitätern widerlegen lässt. Es darf nicht sein, dass eine asylsuchende Familie mit kranken Kleinkindern abgeschoben wird, ohne dass ihre Auf-nahme und ärztliche Versorgung in Polen sichergestellt ist. Wir fordern, dass diese Praxis sofort beendet wird. Wir erachten die gestrige Festnahme für vollkommen unangemessen. Diese Vorgehensweise führt zur Retraumatisierung der Kinder, die bereits in ihrer Heimat Verfolgung erlebt haben. Bis jetzt hat die Familie in Polen keine ärztliche Versorgung erhalten. Wir fordern die zuständigen Behörden auf, die Familie von Valid D. nach Deutschland zurückzuholen. Für weitere Informationen: Rechtsanwältinnen Antonia v.d. Behrens 0176-60857822, Berenice Böhlo 0176-2079631
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