Fortbildung
Das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Arbeit nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU und das geplante Änderungsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien |
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FLÜCHTLINGSRAT BERLIN Georgenkirchstrasse 69/70, 10249 Berlin Tel. 030-24344-5762, Fax -5763 buero@fluechtlingsrat-berlin.de http://www.fluechtlingsrat-berlin.de Fortbildung Das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Arbeit nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU und das geplante Änderungsgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien Referentinnen: Franziska Nedelmann, Katja Ponert (Rechtsanwältinnen) Termin: 10. bis 11. Mai 2007 am 10.05. von 11 - 17 Uhr, am 11.05. von 10 - 16 Uhr Ort: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin, Brandenburgische Strasse 80, 10713 Berlin U-Bahn Linie 3 oder 7 bis Fehrbelliner Platz Inhalt: Im Mittelpunkt der Fortbildung stehen das Aufenthaltsrecht und das Recht auf Erwerbstätigkeit nach dem AufenthG und dem FreizügG/EU sowie die aktuell geplanten Änderungen dieser Gesetze. Der erste Teil der Fortbildung widmet sich dem Aufenthaltsrecht nach dem AufenthG. Dabei geht es um das Recht auf Einreise und Aufenthalt zu Ausbildungszwecken, aus humanitären Gründen, zum Familiennachzug, die Verfestigung des Aufenthaltes durch die Niederlassungserlaubnis, sowie das Recht auf Erwerbstätigkeit nach dem AufenthG und der BeschVerfV. Im zweiten Teil der Fortbildung geht es um das Freizügigkeitsgesetz/EU. Dargestellt werden das Recht alter und neuer UnionsbürgerInnen auf Aufenthalt zu Ausbildungs- und Erwerbszwecken, zum Familiennachzug und aus sonstigen Gründen sowie das Recht auf unselbständige und auf selbständige Erwerbstätigkeit. Hinzu kommen Fragen des Zugangs Sozialleistungen zum Lebensunterhalt, insbesondere ALG II und Sozialhilfe für UnionsbürgerInnen, die keinen Status als (legale) ArbeitnehmerInnen nachweisen können. Zielgruppe: Die Fortbildung richtet sich vor allem an MitarbeiterInnen aus Sozial- und Migrationsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände und freier Träger (jedoch nicht aus den Leistungsbehörden), die hauptberuflich MigrantInnen und Flüchtlinge betreuen. Sie sollten bereits über einen Hintergrund an praktischen Erfahrungen aus der aufenthaltsrechtlichen Beratung sowie über Grundkenntnisse des Aufenthaltsrechts verfügen. Unterlagen: Bitte bringen Sie eine aktuelle Textausgabe des Ausländerrechts mit, z.B. beck-dtv Deutsches Ausländerrecht. Sie erhalten zur Fortbildung einen umfangreichen Reader mit weiteren Unterlagen. Literatur: Materialien zu den geplanten Änderungen des AufenthG, des FreizügG/EU und des Sozialrechts, Rechtsprechungsübersichten zum Sozialrecht, Richtlinien der EU zum Migrationsrecht: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de --> "Gesetzgebung" Anmeldung: Bitte melden Sie sich per Email zum Seminar an: buero@fluechtlingsrat-berlin.de Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 30. Eine Teilnahme ist nur an beiden Tagen zusammen möglich. Für auswärtige Teilnehmer kann eine Unterkunft vermittelt werden (keine Kostenübernahme). Teilnehmerbeitrag: 30 ?, Studierende und ALG-II BezieherInnen 15 ?, AsylbLG-Leistungsberechtigte 0,- ?. Der Teilnehmerbeitrag ist vor Ort in bar zu entrichten. Für das Seminar wurde die Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt. |
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