Presseerklärung
23. November 2010
Konferenz der Arbeits- und Sozialminister in Wiesbaden
PRO ASYL und Hessischer Flüchtlingsrat: Verfassungswidriges Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
PRO ASYL und der Hessische Flüchtlingsrat fordern die am 24. und 25. November in Wiesbaden tagende Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) auf, sich deutlich für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes auszusprechen.
"Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein diskriminierendes Sondergesetz, dessen Zweck darin besteht, Flüchtlinge aus der Gesellschaft auszugrenzen und Andere abzuschrecken" so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic. "Der Staat selbst betreibt Integrationsverweigerung in großem Stil, solange dieses Gesetz in Kraft ist."
Die Leistungen nach dem Gesetz belaufen sich für einen Erwachsenen auf insgesamt 224,97? im Monat gut 38% weniger als Hartz IV, der Betrag, der in Deutschland das Existenzminimum darstellt. In vielen Bundesländern werden diese Leistungen nur in Form von Lebensmittelpaketen oder Wertgutscheinen gewährt eine zusätzliche Schikane für die Betroffenen, wie auch die weit verbreitete Zwangsunterbringung in Lagern.
Die Höhe der Leistungen wurde bei Einführung des Gesetzes willkürlich festgelegt. Selbst die Bundesregierung hat kürzlich zugestanden, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV vom 9. Februar Handlungsbedarf bestehe. Seit Einführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 1993 sind die Leistungen nicht ein einziges Mal angehoben worden, im Gesetz stehen sogar noch die DM-Beträge. Der einzige Versuch, die Leistungen anzuheben, vor Jahren unter der rot-grünen Bundesregierung, scheiterte am Veto der Bundesländer. Jetzt liegt ein neuer Gesetzentwurf zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Bundestag zur Beratung vor.
?Deshalb ist es jetzt auch wichtig, dass die ASMK ein deutliches Signal in Richtung Bundesregierung sendet, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen?, erklärte Timmo Scherenberg, Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates.
Insgesamt müssen mehr als 80.000 Menschen in Deutschland mit den verminderten Leistungen auskommen. Durch ein einjähriges Arbeitsverbot und einen vierjährigen nur nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt sind ihre Möglichkeiten, den Lebensunterhalt selbst zu beschaffen, beschränkt. "Anspruchsberechtigt" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Asylsuchende, Geduldete und Personen mit bestimmten Aufenthaltserlaubnissen. Erst nach vier Jahren können die Leistungen auf Hartz IV-Niveau angehoben werden, wenn einige weitere Voraussetzungen zutreffen. Selbst wenn eine Familie schon seit vielen Jahren in Deutschland lebt und schon erhöhte Leistungen erhält, bekommen die Kinder in den ersten vier Jahren ihres Lebens nur die verminderten Leistungen. Sie werden in die Diskriminierung hineingeboren.
"Weshalb der Bedarf an Windeln und Babynahrung eines Flüchtlingskleinkindes nur 62% dessen betragen soll, was ein deutsches Kleinkind benötigt, erschließt sich wohl nicht einmal den Hardlinern, die auf Lagerunterbringung und Sachleistungsprinzip bestehen. Dieses Beispiel zeigt doch die ganze Absurdität des Gesetzes" so Scherenberg abschließend.
Kontakt:
Flüchtlingsrat Hessen, Tel. 069 976 987 10, E-Mail hfr@fr-hessen.de
PRO ASYL, Tel. 069 23 06 95, E-Mail presse@proasyl.de
Hinweis: Am Tagungsort der ASMK (Kurhaus Wiesbaden) findet am Donnerstag, den 25.11.2010, um 11 Uhr eine Mahnwache statt.