Presseerklärung
27. Mai 2010
Innenministerkonferenz in Hamburg
PRO ASYL fordert sicheren Aufenthaltsstatus für Minderheiten aus dem Kosovo: Keine Abschiebungen ins Elend!
Die Lockerung der Residenzpflicht muss der Beginn ihrer Abschaffung sein
Die Innenministerkonferenz am 27. und 28. Mai 2010 befasst sich im Rahmen der offiziellen Tagesordnung nur mit zwei flüchtlingsspezifischen Themen: der Lockerung der sogenannten Residenzpflicht und der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Gegenstand des sogenannten Kamingespräches am Rande der Konferenz ist auch die Situation der Roma, Ashkali und der sogenannten Kosovo-Ägypter. Alle Fakten und Berichte über die allgegenwärtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Diskriminierung außer Acht lassend werden z.Zt. Abschiebungen betrieben, die die Betroffenen ins Elend stürzen. Die Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens zwischen Deutschland und dem Kosovo war eine der Vorbedingungen für Verhandlungen über eine Lockerung der Visabestimmungen der EU für kosovarische Staatsangehörige.
PRO ASYL unterstützt den von Christian Schwarz-Schilling, ehemals Hoher Repräsentant und UN-Sonderbeauftragter für Bosnien und Herzegowina, initiierten ?Osterappell³, der den Verzicht auf Minderheitenabschiebungen vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands für die Roma fordert. Die Proteste gegen das Rückübernahmeabkommen haben erste Wirkungen gezeigt. Bundesinnenminister de Maizière hat die Länder gebeten, mit Roma-Abschiebungen zurückhaltend umzugehen. PRO ASYL hat eine E-Mail-Aktion an die Innenminister initiiert. Die Forderung: Keine Abschiebungen ins Elend!
Auf der Tagesordnung der IMK steht zudem eine Lockerung der sogenannten Residenzpflicht, nach der die Mehrzahl der Asylsuchenden und andere Personengruppen einen engen vorgegebenen Aufenthaltsbezirk nicht ohne besondere Genehmigung verlassen dürfen. ?Die Lockerung der Residenzpflicht kann nur ein Beginn sein. Die konsequente, unbürokratischste und humanste Lösung ist ihre völlige Abschaffung³, so PRO ASYL-Referent Bernd Mesovic.
Der Bundesinnenminister wird der IMK zu den Auswirkungen der Rücknahme des deutschen Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention Bericht erstatten. Offiziell hieß es bisher, es gebe keinen Handlungsbedarf. Aus Sicht von PRO ASYL allerdings sind tiefgreifende Änderungen der bundesgesetzlichen Grundlagen ebenso nötig wie praktische Schritte, mit denen die Länder auch bereits jetzt die schlimmsten Missstände beseitigen können. Dass Kinder nicht in Abschiebungshaft gehören die Länder können es ebenso regeln wie eine jugendgerechte Unterbringung der 16- bis 18-Jährigen und die zügige Einrichtung von Vormundschaften. Was bisher die Ausnahme war, muss bundesweite Praxis werden: die schnellstmögliche Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger. Der Bundesgesetzgeber ist am Zug, wo bisher Minderjährigen das Erwachsensein aufoktroyiert wurde: Das Alter der Verfahrensfähigkeit für das Asylverfahren muss auf 18 Jahre angehoben werden.
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