Presseerklärung
29. April 2010
Anti-Folter-Komitee des Europarates kritisiert Italiens Umgang mit Flüchtlingen
PRO ASYL unterstützt Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Das Anti-Folter-Komitee des Europarates hat in einem aktuellen Bericht <http://www.cpt.coe.int/documents/ita/2010-inf-14-eng.pdf> bestätigt, was Menschenrechtsorganisationen seit langem kritisieren: Italiens Umgang mit Flüchtlingen auf hoher See verstößt gegen die Menschenrechte und die Grundsätze des Flüchtlingsschutzes.
Italiens Praxis, auf hoher See aufgebrachte Flüchtlingsboote umgehend u.a. nach Libyen zurückzuschicken, ohne Asylanträge zu prüfen, ist eine besonders skrupellose und für die Betroffenen höchst gefährliche Variante europäischer Praktiken, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterlaufen. PRO ASYL unterstützt deshalb aus seinem Rechtshilfefonds die Klage von 24 Menschen aus Somalia und Eritrea, die die italienische Küstenwache am 6. Mai 2009 aufgegriffen und umgehend nach Libyen zurückgeschickt hatte. Zum ersten Mal wird sich der EGMR im Fall Hirsi v. Italy mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob die Zurückschiebungspraxis ein Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist. Dieser verbietet Folter oder inhumane oder erniedrigende Behandlung. Bei der Überstellung nach Libyen geraten Betroffene immer wieder in Haftzentren, wo unmenschliche Bedingungen herrschen. Auch sind mehrfach Flüchtlinge von Libyen in ihre Herkunftsstaaten und damit in die Verfolgung deportiert worden.
PRO ASYL kritisiert, dass die italienischen Praktiken bisher von den EU-Mitgliedstaaten nicht ernsthaft kritisiert worden sind. "Die Einhaltung der Menschenrechte ist nicht nur Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern Pflichtprogramm der Gesamt-EU," so PRO ASYL-Europareferent Karl Kopp.
"Menschen- und flüchtlingsrechtliche Anforderungen an Maßnahmen der Grenzkontrolle auf See" waren bereits Gegenstand eines Gutachtens <http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Kampagnen/Stoppt_das_Sterben/Gutachten_Geltung_MRe_auf_See_Sept._2007.pdf> , das das European Center for Constitutional and Human Rights im Auftrag der Stiftung PRO ASYL, Amnesty International und des Forums Menschenrechte im September 2007 erstellt hat. Darin heißt es u.a.: "Als Konsequenz aus dieser Zusammenschau flüchtlings-, menschen- und seerechtlicher Normen ergibt sich, dass Staaten die flüchtlings- und menschenrechtlichen Anforderungen nicht dadurch umgehen können, dass Grenzkontrollmaßnahmen d.h. Abfangen, Zurückweisen, Umleiten etc. von Flüchtlingsbooten als Rettungsmaßnahmen deklariert werden." Genau dies hat Italien in seiner Antwort <http://www.cpt.coe.int/documents/ita/2010-inf-15-eng.pdf> auf die Vorwürfe des Anti-Folter-Komitees erneut versucht.
Italiens Antwort ist ein Konzentrat aus Ausreden und Schutzbehauptungen. So heißt es darin: Zum Alter und zur Staatsangehörigkeit der nach Libyen verbrachten Migranten könne man keine Auskunft geben, weil es in der Natur der Sache solcher "Rettungsoperationen" liege, Entsprechendes nicht in Erfahrung bringen zu können.
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