Presseerklärung
1. April 2010
18 Jahre UN-Kinderrechtskonvention unter Vorbehalt
PRO ASYL: Skandal der Missachtung der Kinderrechte muss beseitigt werden
Anlässlich des 18. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) in Deutschland am 5. April begrüßt PRO ASYL die aktuelle Willensbekundung des Bundesrates mit der Aufforderung an die Bundesregierung, die Vorbehalte zur KRK zurückzunehmen.
Der zum Inkrafttreten 1992 eingelegte Vorbehalt sieht vor, dass die Konvention in Deutschland nicht auf asyl- und ausländerrechtliche Sachverhalte anzuwenden ist. "Als Folge dieser Erklärung sind Flüchtlingskinder in Deutschland 18 Jahre lang Opfer einer staatlich verweigerten Integration mit irreversiblen Folgen und verlorenen Lebensperspektiven", so Heiko Kauffmann, Vorstandsmitglied von PRO ASYL.
Die Rücknahme der Vorbehalte würde bedeuten, dass das Leben von Flüchtlingskindern, ihre Menschenwürde, nicht mehr auf aufenthaltsrechtliche Kategorien reduziert werden kann. Für sie gelten dann endlich die Prinzipien, die den Kern der Kinderrechtskonvention ausmachen: das Diskriminierungsverbot, der Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Leben und die bestmögliche Entwicklung und die Berücksichtigung des Kindeswohls.
Als zwingende politische und gesetzliche Konsequenzen fordert PRO ASYL u.a. die Abschaffung unverantwortlicher Altersfestsetzungen zum Beispiel durch Zwangsröntgen und Schätzungen nach "Inaugenscheinnahme". Die ausländerrechtliche Handlungsfähigkeit Minderjähriger darf künftig nicht mehr ab 16 Jahren gelten und die Abschiebungshaft für minderjährige Flüchtlinge muss verboten werden. Zudem bedarf es einer Anpassung der Sozialleistungen: nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Höhe jeder Hilfe nachvollziehbar und transparent ermittelt werden. Da die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes ebenso abstrakt bestimmt und die pauschale Reduzierung des Satzes für Flüchtlingskinder ebenso willkürlich ermittelt wurden, besteht hier dringender politischer und gesetzlicher Handlungsbedarf.
PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, das Asyl- und Ausländerrecht an die Erfordernisse der UN-Kinderrechtskonvention anzupassen. Der seit 1992 fortdauernde Skandal der Missachtung der Kinderrechte gegenüber Flüchtlings- und Migrantenkindern muss endlich beseitigt werden.
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