Deutschland: UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte


PRO ASYL NEWS vom 29.03.2010
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Überfällig: UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte
Auf Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen hat sich der Bundesrat am 26. März 2010 für eine Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention ausgesprochen. Damit stimmten die Länder einem entsprechenden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung zu. Der 1992 eingelegte Vorbehalt sieht vor, dass die Konvention in Deutschland nicht auf asyl- und ausländerrechtliche Sachverhalte anzuwenden ist. PRO ASYL setzt sich seit Jahren für die volle Geltung der UN-Kinderrechtskonvention ein. Eine Rücknahme der Vorbehalte scheiterte in der Vergangenheit – laut Auskunft der jeweiligen Bundesregierungen – stets am Widerstand der Länder. Mit dem nun gefassten Beschluss im Bundesrat ist der Weg endlich frei, auch Kindern nicht-deutscher Herkunft den vollen Schutz des Völkerrechts angedeihen zu lassen.

PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, das Asyl- und Ausländerrecht an die Erfordernisse der UN-Kinderrechtskonvention anzupassen. Beispielsweise dürfen Minderjährige nicht länger in Abschiebungshaft genommen oder in den Asylverfahren wie Erwachsene behandelt werden. Der seit 1992 fortdauernde Skandal der Missachtung der Kinderrechte gegenüber Flüchtlings- und Migrantenkindern muss endlich beseitigt werden.

Antrag: Entschließung des Bundesrates zur Rücknahme der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland vom 6. März 1992 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

Drucksache 829/09 (Beschluss)


Pressemitteilung des Bundesrates

26.03.10
UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte

Der Bundesrat begrüßt in einer heute gefassten Entschließung die beabsichtigte Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention.

Zur Begründung führen die Länder aus, dass sich die Bundesrepublik Deutschland dem Kinderschutz seit jeher verpflichtet fühlt und ihre Gesetze an diesem ausrichtet. So wurden etwa durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 für eheliche und nichteheliche Kinder weitestgehend gleiche rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Seit dem Jahr 2001 gilt auch ein absolutes Gewalt- und Züchtigungsverbot in der Kindererziehung.

Die von der Bundesregierung im Jahr 1992 abgegebene Vorbehaltserklärung habe daher von Anfang an lediglich kleine Teilbereiche der deutschen Rechtsordnung betroffen.


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