PRO ASYL
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft
für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung
2. November 2009

Ruander nach Abschiebung sofort in Haft
Nach Fehlentscheidungen deutscher Behörden und Gerichte droht jahrzehntelange Haft

PRO ASYL: Ein Opfer deutscher Behördenschlamperei

PRO ASYL

Bundesweite Arbeitsgemeinschaft

für Flüchtlinge e.V.





Presseerklärung

2. November 2009




Ruander nach Abschiebung sofort in Haft
Nach Fehlentscheidungen deutscher Behörden und Gerichte droht jahrzehntelange Haft

PRO ASYL: Ein Opfer deutscher Behördenschlamperei



Behördendilettantismus und mangelhafte Prüfung von Asylentscheidungen durch die Gerichte haben einen abgeschobenen Ruander in größte Gefahr gebracht. Dem am 14. Oktober 2009 nach Kigali/Ruanda abgeschobenen ruandischen Staatsangehörigen Innocent Irankunda droht eine jahrzehntelange Haftstrafe. Unmittelbar nach seiner Landung wurde er in Haft genommen und langen Verhören unterzogen. Zur Last gelegt werden dem Inhaftierten die Verbreitung von Genozidideologie, Verrat und die Fälschung von Dokumenten. Nach Auskunft der deutschen Botschaft droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren. Die ruandische Presse spricht von möglicherweise 20 Jahren Haft, die Irankunda zu erwarten habe.



Das Bundesamt hatte den in Wolfenbüttel (Niedersachsen) lebenden Irankunda im Mai 2009 im Asylverfahren angehört und seinen Asylantrag am 10. September 2009 als ?offensichtlich unbegründet? abgelehnt. Die Rechtsanwältin des Betroffenen, der Flüchtlingsrat Niedersachsen und PRO ASYL werfen der zuständigen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Braunschweig schlampige Arbeit und mangelhafte amtsinterne Kontrolle vor. Die Angaben des Asylsuchenden zu seinem Schicksal hätten viele Ansatzpunkte für erforderliche Nachfragen geboten und eine weitere Recherche des Bundesamtes nötig gemacht. Offenbar aufgrund unzureichender Länderkenntnis unterblieb beides. Die Entscheidung, der Antrag sei "offensichtlich unbegründet", stützt sich auf angebliche Ungereimtheiten, denen das Bundesamt pflichtwidrig nicht nachgegangen war. An "offensichtlich-unbegründet-Entscheidungen" sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hohe Anforderungen zu stellen. Im Fall Irankunda lässt sich eine solche Entscheidung keinesfalls rechtfertigen. Der mangelhafte und extrem kurz begründete Bescheid hätte das Amt unkontrolliert niemals verlassen dürfen.



Obwohl dem Ruander die Entscheidung auch noch fehlerhaft zugestellt worden war, schloss sich die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig am 14. Oktober 2009 nach angeblich "eigener Prüfung den Gründen des angefochtenen Bescheides" an. Damit macht sich das Verwaltungsgericht die vorangegangenen Rechtsfehler zu eigen und ist mitverantwortlich für das, was dann folgte.



In Ruanda ist das Verfahren gegen Herrn Irankunda kurzfristig angesetzt worden. Ein Urteil wird für den 27. November 2009 erwartet. Dies bereits belegt, dass an ein faires Verfahren mit einer vorbereiteten Verteidigung nicht zu denken ist. Bei seiner Vernehmung soll der Angeklagte auf die Hinzuziehung eines Anwaltes verzichtet haben. Er steht also offenbar unter einem gewaltigen Druck. Wer würde sonst angesichts einer drohenden langjährigen Haftstrafe auf einen Anwalt verzichten? Aus Berichten von Sachverständigen zu Ruanda ist bekannt, dass Sicherheitskräfte Gefangene foltern.



Die ruandische Regierung, lange Zeit für ihren Versuch der Aufarbeitung des Genozides international gelobt, macht nach Feststellung verschiedener Nichtregierungsorganisationen immer häufiger von den Gesinnungsstraftatbeständen "Verbreitung von Genozidideologie" und "Verrat" Gebrauch. So wird in einem Gutachten des German Institute of Global and Area Studies (GIGA) für das Verwaltungsgericht Arnsberg darauf hingewiesen, dass Ruander, die des sogenannten "Divisionismus", quasi einer Art Volksverhetzung beschuldigt werden, mit langen Haftstrafen aufgrund hochgradig defizitärer Gacaca-Verfahren[1] <mhtml:mid://00000134/#_ftn1> (Denunziation, Vorteilnahme, ideologische und politische Einflussnahme werden häufig berichtet – Strafverteidiger sind nicht zugelassen), die in demokratischen Zusammenhängen als unverhältnismäßig angesehen würden, zu rechnen haben.



Von diesen und anderen Erkenntnissen zur Situation in Ruanda finden sich im Bescheid des Bundesamtes und in der Gerichtsentscheidung zu Lasten des Abgeschobenen keinerlei Spuren. Deutsche Behördenmitarbeiter und Richter haben es zu verantworten, dass Innocent Irankunda jetzt das erleidet, wovor er in Deutschland Schutz suchte: Politische Verfolgung.







Kontakt:

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Flüchtlingsrat Niedersachsen, Tel. 05121 - 15605




[1] Die Gacaca-Gerichte wurden unter Rückgriff auf eine alte ruandische Tradition eingerichtet. Mit ihnen wurde auf die gigantische, jedes Justizsystem überfordernde Aufgabe reagiert, einen Völkermord aufzuarbeiten, bei dem 1994 mehr als 800.000 Tutsi getötet worden waren. Nationale Gerichtshöfe und der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) behandeln nur die Verbrechen der gravierendsten Kategorie, die Gacaca-Gerichte beschäftigen sich mit Fällen von schwerer Körperverletzung, Totschlag und Mord, aber auch Vermögensdelikte im Zusammenhang mit dem Völkermord. Die Gacaca-Gerichte können Strafen bis zu 30 Jahren Haft verhängen. Nach dem Jahresbericht 2006 von Amnesty International waren damals 800.000 Menschen wegen Verdachts auf Mittäterschaft am Völkermord inhaftiert, also wegen Anschuldigungen, die in die Zuständigkeit der Gacaca-Gerichte fallen. Es bestehen, so Amnesty International, Zweifel an der Fairness und Unparteilichkeit der Gacaca-Gerichte. Angesichts der wenig qualifizierten, schlecht ausgebildeten und korrupten Gacaca-Richter in einigen Bezirken gebe es ein weit verbreitetes Misstrauen gegenüber dem gesamten Gacaca-Gerichtssystem.








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