PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung
02. Mai 2009

Bundestagsanhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz
Kritische Stellungnahmen einer Expertenmehrheit sind zu erwarten

PRO ASYL: Die Abschaffung des Gesetzes ist nötig


Bundestagsanhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.



Presseerklärung

2. Mai 2009




Bundestagsanhörung zum Asylbewerberleistungsgesetz
Kritische Stellungnahmen einer Expertenmehrheit sind zu erwarten

PRO ASYL: Die Abschaffung des Gesetzes ist nötig


Am kommenden Montag führt der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion der Grünen auf Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes (BT-Drs 16/10837) durch
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610837.pdf.

PRO ASYL erwartet, dass sich die große Mehrheit der geladenen Expertinnen und Experten kritisch zum im Jahre 1993 als Teil des Asylkompromisses geschaffenen Asylbewerberleistungsgesetz äußert und für seine Abschaffung plädiert. Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Verbände haben bereits deutlich gemacht, dass sie den Gesetzentwurf der Grünen mit Nachdruck unterstützen.

Mit einer Absenkung der Leistungen weit unter das Niveau der Sozialhilfe sollte das Asylbewerberleistungsgesetz andere Flüchtlinge von der Inanspruchnahme des Asylrechts abhalten. Die betroffenen Ausländer erhalten Sachleistungen im Wert von 184 Euro monatlich. Zusätzlich soll ein Barbetrag von 1,34 Euro pro Tag den gesamten persönlichen Bedarf für Verkehrsmittel, Telefon, Porti, Zusatzernährung usw. decken. Die Beträge der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (der Barbetrag von 40,90 Euro pro Monat sowie der rechnerische Sollwert der Sachleistungen) sind seit über 15 Jahren unverändert geblieben. Eine Anpassung an die Preisentwicklung hat niemals stattgefunden.

Stattdessen wurden mit systematischer Salamitaktik immer mehr Menschen zu "Leistungsberechtigten", d.h. Opfern des Gesetzes. Der Personenkreis, für den die Leistungseinschränkungen gelten sollten, umfasste ursprünglich nur Asylsuchende in den ersten zwölf Monaten ihres Aufenthaltes. Durch Gesetzesverschärfungen 1997. 2005 und 2007 wurde die Gruppe der Betroffenen um ein Vielfaches erweitert und die Zeit der Leistungseinschränkungen auf mindestens 48 Monate erhöht. Dies trifft inzwischen längst nicht mehr nur Asylsuchende, sondern auch geduldete Ausländer, Inhaber eines vorübergehenden Bleiberechts und andere Personengruppen.

Das Asylbewerberleistungsgesetz produziert systematisch und vorsätzlich Verelendung. Die Reduktion auf Sachleistungen, die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit durch die sogenannte Residenzpflicht machen viele auf Dauer psychisch und physisch krank.

"Das Sozialrecht ist weder ein geeignetes noch ein legitimes Mittel der Steuerung des Zugangs zum Flüchtlingsschutz und der Zuwanderung. Dies gilt um so mehr angesichts der katastrophalen psychosozialen und gesundheitlichen Folgen, die das Gesetz hat", kritisiert der als Experte geladene Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin das Gesetz. PRO ASYL fordert seine umgehende Abschaffung.



gez. Bernd Mesovic

Referent


Hinweis: Die Stellungnahme von Georg Classen stellen wir am Montag nach Ende der Anhörung zum Download auf unserer Homepage bereit.



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