PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung
3. März 2009

Visa-Einlader- und Warndatei im Bundeskabinett
PRO ASYL und Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.:
eine Politik der Abschreckung und Stigmatisierung

PRO ASYL
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

3. März 2009


Visa-Einlader- und Warndatei im Bundeskabinett
PRO ASYL und Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.:
eine Politik der Abschreckung und Stigmatisierung

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Das Gesetz zur Errichtung einer Visawarndatei soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen und dann ins Parlament eingebracht werden. PRO ASYL und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., befürchten, dass mit dem Vorstoß eine Politik der Abschreckung und Stigmatisierung betrieben werden soll. Die Verbände fordern die Bundesregierung auf, ihr Vorhaben zurückzuziehen.

Mit der Einführung einer Großdatenbank finden sich unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in einer Gefährderdatei wieder. ?Einlader werden unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt. Dies ist unverhältnismäßig und deswegen verfassungswidrig? kritisierte Marei Pelzer von PRO ASYL.

"Die geplante Zentraldatei wird das Familienleben von binationalen Familien stark beeinträchtigen. Viele werden abgeschreckt, Familienangehörige regelmäßig aus dem Ausland einzuladen," so Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien.

Erfasst werden sollen in der Einladerdatei die Menschen, die ausländische Staatsangehörige einladen, für Unterhalt und ggf. Abschiebungskosten bürgen oder nur den Einladungszweck bestätigen. Erfasst werden können zudem Personen, die für Organisationen Einladungen aussprechen, aber auch die Organisationen selbst. Wer fünfmal innerhalb von 24 Monaten einlädt, ist als Vieleinlader gespeichert. Auf ihre Daten haben alle Botschaften und Ausländerbehörden Zugriff. In dieser Datei der Unbescholtenen werden sich künftig Kirchengemeinden, Sportvereine, Jugendverbände, aber auch Familien finden, die ihre Verwandten und Freunde aus visumpflichtigen Staaten einladen.

Teil der Datenbank soll auch eine Warndatei sein. Bereits Verdachtsmomente sollen ausreichen, um in dieser Datei gespeichert zu werden. So ist von Personen die Rede bei "denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verdacht bestehen", dass sie bestimmte Straftaten "begehen oder begangen haben". Die Formulierung macht klar, dass auch der Verdacht gespeichert werden soll, der sich nicht bestätigt hat. Damit wird das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung aufgegeben und Gespeicherte zu potentiellen Kriminellen gemacht. Dies ist eines von mehreren Elementen, die rechtsstaats- und damit verfassungswidrig sind.

Was in der EU am Widerstand des EU-Parlaments gescheitert ist, will die Bundesregierung jetzt den eigenen Bürgern zumuten. PRO ASYL und der Verband binationaler Familien sehen in diesem Gesetzesvorhaben einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Eine Visa-Warn-Datei ist mit der freiheitlichen Konzeption des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.


Marei Pelzer Hiltrud Stöcker-Zafari

PRO ASYL Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.


Hinweis: Die Stellungnahmen der Verbände finden Sie im Internet unter:
www.proasyl.de und www.verband-binationaler.de

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