PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung
25. Juni 2008

Bundesverwaltungsgericht stärkt Schutz für irakische Flüchtlinge
PRO ASYL: Ohrfeige für den Gesetzgeber

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung
25. Juni 2008

Bundesverwaltungsgericht stärkt Schutz für irakische Flüchtlinge
PRO ASYL: Ohrfeige für den Gesetzgeber


Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern Grundsatzurteile zum Abschiebungsschutz für irakische Flüchtlinge getroffen. Damit wurde nun verbindlich klargestellt, dass der Gesetzgeber im letzten Jahr europäisches Flüchtlingsrecht mangelhaft umgesetzt hatte. PRO ASYL sieht sich in der Kritik am Richtlinienumsetzungsgesetz, dem über weite Strecken eine Europa-feindliche Grundhaltung zugrunde lag, bestätigt. Marei Pelzer, Referentin von PRO ASYL bezeichnet die Urteile als "Ohrfeige für den Gesetzgeber".

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Abschiebungsschutz den europäischen Vorgaben angepasst und damit die Rechte der Betroffenen gestärkt. Konkret ging es um die Voraussetzungen für den Schutz von Zivilpersonen, die in ihrem Herkunftsland einer "ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" ausgesetzt sind (Artikel 15c der Richtlinie 2004/83/EG).

Die fehlerhafte Umsetzung bestand darin, dass der deutsche Gesetzgeber den Schutz in der Regel für den Fall ausgeschlossen hat, dass die Gefahren der Bevölkerung im Herkunftsland allgemein drohen (§ 60 Absatz 7 AufenthG). Bei allgemeinen Gefahren wurde deswegen der Abschiebungsschutz - zum Beispiel vielen Irakern und Afghanen - verweigert.

Ein weiterer Fehler in der deutschen Umsetzung lag darin, dass nicht zwingend eine Aufenthaltserlaubnis infolge des Schutzanspruches zu erteilen war. Hier sollte der Ausländerbehörde ein Ermessensspielraum verbleiben. Dagegen sieht die europäische Richtlinie einen bindenden Anspruch auf den Aufenthaltstitel vor. Auch hier attestiert das Bundesverwaltungsgericht dem Gesetzgeber mangelnde Umsetzung von EU-Recht.

Weiterhin sehen die Entscheidungen vor, dass der Konflikt im Herkunftsland nicht landesweit bestehen muss, sondern auch regional begrenzte Auseinandersetzungen ausreichen, um den Schutzanspruch auszulösen.

Die unterinstanzlichen Gerichte müssen nun ihre Rechtsprechung an diese durch das Bundesverwaltungsgericht festgestellten europarechtlichen Anforderungen anpassen. PRO ASYL ruft alle Iraker und andere Gruppen, die bisher vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen der restriktiven Rechtslage abgelehnt worden waren, dazu auf, nun neue Schutzanträge zu stellen.

gez. Marei Pelzer
Referentin







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