PRO ASYL
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung

17. Juni 2008

Abstimmung im Europaparlament über die Rückführungsrichtlinie
PRO ASYL appelliert: Sagen Sie Nein ! - Keine Richtlinie um jeden Preis.
Presseerklärung vom 17. Juni 2008


PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.


Presseerklärung
17. Juni 2008


Abstimmung im Europaparlament über die Rückführungsrichtlinie
PRO ASYL appelliert: Sagen Sie Nein ! - Keine Richtlinie um jeden Preis.

PRO ASYL hat in einem Brief an die bundesdeutschen Europaparlamentarier appelliert, bei der morgigen Abstimmung den vorliegenden Entwurf der sogenannten Rückführungsrichtlinie abzulehnen. Es wäre ein fatales Signal, wenn das Europaparlament die Etappe der Mitentscheidung mit einer schlechten und repressiven Richtlinie beginnt.


Der vorliegende Entwurf eröffnet weite Spielräume für die Mitgliedstaaten, ihre schäbigen und menschenrechtswidrigen Praktiken beizuhalten. Er wird die Menschenrechtsstandards nicht anheben, sondern dient als Blaupause für weitere nationalstaatliche Gesetzesverschärfungen.


"Europa braucht gemeinsame Standards, aber keine Rückführungsrichtlinie um jeden Preis.", so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Der zur Abstimmung vorgelegte Entwurf verstößt in zentralen Bereichen gegen elementare Menschenrechtsstandards.

So würde das traurige Kapitel der Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen in zahlreichen Mitgliedstaaten nicht beendet, sondern diese kinder- und menschenrechtsfeindlichen Praktiken gar noch ausgeweitet.

Der Richtlinienentwurf sieht eine Haftdauer von sechs Monaten vor, die bis auf achtzehn Monate verlängert werden kann. Einige Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dass sie die Dauer der Abschiebungshaft verlängern wollen.

Bei der Frage der Rechts- bzw. Prozesskostenhilfe für Abschiebungshäftlinge wurde auf deutschen Druck hin eine windelweiche Kann-Bestimmung in den Vorschlag aufgenommen. Diese würde in der Realität dazu führen, dass viele Flüchtlinge und Migranten in Europa kein effektives Rechtsmittel gegen Abschiebungshaft und Abschiebungsanordnungen einlegen könnten.

Eine völlig unbestimmte "Notstands"-Klausel ermöglicht den Mitgliedstaaten, längere Zeit eine richterliche Überprüfung der Haftentscheidung auszusetzen. Familien und Kinder dürfen in normalen Gefängnissen weggeschlossen werden.


gez. Karl Kopp

Europareferent









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