PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung
23. April 2008



Flughafen Frankfurt: Der Pakistani, der von einer Krankenschwester der GULF AIR mit Sedativa niedergespritzt wurde,
soll heute mit derselben Airline abgeschoben werden
PRO ASYL: Ermittlungen werden behindert
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung
23. April 2008



Flughafen Frankfurt: Der Pakistani, der von einer Krankenschwester der GULF AIR mit Sedativa niedergespritzt wurde,
soll heute mit derselben Airline abgeschoben werden
PRO ASYL: Ermittlungen werden behindert


Der bei einem Abschiebungsversuch am 8. April von einer Krankenschwester im Dienste der GULF AIR mit zwei Injektionen zwangssedierte Pakistani soll heute um 11.30 Uhr mit derselben Fluggesellschaft abgeschoben werden. Dies wurde seinem Rechtsanwalt heute morgen per Fax mitgeteilt. Damit soll die Airline, in deren Jet die als Straftat zu wertende Körperverletzung geschah, zum Garanten für den sicheren Transport des Opfers werden. Es ist skandalös, dass das Opfer einige Wochen nach dem Vorfall erneut eine Maschine der GULF AIR betreten soll, nunmehr in Begleitung von Beamten der Bundespolizei.

Gegen die GULF AIR und die Bundespolizei wurde eine Strafanzeige wegen des Vorfalls am 8. April erstattet. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen eine richterliche Vernehmung beantragt. Diese hat offenbar nicht stattgefunden, denn der Anwalt wurde nicht beigeladen. Nach seinen Angaben hat sich die Bundespolizei auf den Standpunkt zurückgezogen, es gebe bereits polizeiliche Protokolle, da man den Pakistani zu seinen Widerstandshandlungen auf dem Flug befragt habe.

Die Bundespolizei ermittelt also in eigener Sache, denn es ist nach wie vor unklar, ob und inwieweit Beamte der Bundespolizei die Körperverletzung gesehen haben und dagegen nicht eingeschritten sind. PRO ASYL hält die für heute erneut anberaumte Abschiebung für einen Versuch, Ermittlungen zu behindern. Die Tatverdächtigen dürfen den nächsten Abschiebungsversuch in Kooperation miteinander unternehmen. PRO ASYL protestiert gegen diese Kooperation.

Ob die Staatsanwaltschaft inzwischen die Passagierlisten des GULF AIR-Fluges vom 8. April nach Bahrain sichergestellt hat, ist nicht bekannt. Es müssten sich auf diese Weise Zeugen des Geschehens finden lassen.

Die Fluggesellschaft GULF AIR hat sich bisher öffentlich zu den von ihr zugelassenen oder verwendeten Praktiken bei Abschiebungen nicht geäußert. Dass eine Krankenschwester an Bord einer ihrer Maschinen zwangsweise Sedativa verabreicht hat, dürfte jedoch kaum auf deren eigenen spontanen Entschluss zurückgehen. Der Anwalt der GULF AIR hatte behauptet, die Zwangssedierung sei in Absprache mit der Bundespolizei geschehen. Ein Grund mehr für die Frankfurter Justiz, sich um die Verteilung der Verantwortung zwischen Bundespolizei und GULF AIR Gedanken zu machen.


gez. Bernd Mesovic
Referent








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