PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung

17. März 2008

Vertreter von PRO ASYL und der Landesflüchtlingsorganisationen in Härtefallkommissionen fordern Verlängerung der Härtefallregelung

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

Presseerklärung

17. März 2008



Vertreter von PRO ASYL und der Landesflüchtlingsorganisationen in Härtefallkommissionen fordern Verlängerung der Härtefallregelung





Auf einem bundesweiten Treffen haben die Vertreter von PRO ASYL und der Landesflüchtlingsorganisationen, die in den Härtefallkommissionen sitzen, eine Verlängerung der Härtefallregelung (§ 23a Aufenthaltsgesetz) über 2009 hinaus gefordert.

Die gesetzliche Grundlage für die Härtefallkommissionen war bei der Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes nur befristet bis Ende 2009 eingeführt worden. Die Härtefallregelung ermöglicht es, ausreisepflichtigen Ausländern aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Das Vorliegen eines Härtefalls wird von den Härtefallkommissionen festgestellt, die in allen Bundesländern eingerichtet worden sind.

Die Vertreter der Flüchtlingsorganisationen, die in den meisten Kommissionen vertreten sind, waren sich einig, dass eine Verlängerung über 2009 dringend notwendig ist. Mit fast jedem Fall, der durch den Wegfall der Härtefallregelung künftig ungelöst bliebe, verbinde sich ein dramatisches Schicksal. Wenn ausländerrechtlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft seien, könne oft nur noch über die Härtefallregelung die Abschiebung verhindert werden. Die Härtefallregelung sei notwendig, um in Einzelfällen zu einer humanitären Entscheidung zu kommen.



Die Vertreter der Flüchtlingsorganisationen kritisierten zudem, dass die Härtefallregelungen in vielen Ländern zu restriktiv ausgestaltet seien. Die Liste der Ausschlussgründe sei so lang, dass die meisten potentiellen Härtefälle von vornherein keine Chance hätten. Bundesweit erhielten seit Bestehen der Härtefallregelung (1.1.2005) schätzungsweise 4.000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis.

Hessen und Hamburg sind die Bundesländer, in denen die Petitionsausschüsse der Landesparlamente zugleich als Härtefallkommissionen dienen. Die Flüchtlingsorganisationen forderten Hessen und Hamburg auf, auch hier echte Härtefallkommissionen einzurichten. Das Schicksal der Betroffenen darf nicht von Entscheidungen entlang der Parteidisziplin abhängig gemacht werden. Wir brauchen offene Diskussionen und den fachlichen Austausch zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Vertretern in den Härtefallkommissionen.

Im Sinne der Betroffenen sollte die Verlängerung der Härtefallregelung frühzeitig vor der Bundestagswahl beschlossen werden.



gez. Marei Pelzer

Referentin








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