27.02.08
Aufruf für die Rückkehr von Senad



Abschiebung eines 16jährigen nach Belgrad
Grober Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention

http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=394

27.2.08
Aufruf für die Rückkehr von Senad

"Jugendliche ohne Grenzen" (JOG) hat sich in einem Appell an den Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting für die Rückkehr des im November 07 in den Kosovo abgeschobenen 16jährigen Senad eingesetzt. Damit unterstützt JOG gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin und dem Bündnis "Hier geblieben!" die Forderung der Mitschüler/innen und Lehrer/innen von Senad nach dessen Rückkehr. Ein entsprechender Aufruf soll weiterverbreitet, Unterschriften gesammelt und an den Innensenator geschickt werden.

Appell an den Innensenator von Berlin Dr. Ehrhart Körting


Für eine Rückkehr von Senad !


Sehr geehrter Herr Senator,

Wir unterstützen die Forderung der Klasse HM I 72 der Carl - Legien Oberschule der Lehrerinnen und Lehrer nach einer Rückkehr von Senad Thaci, der mit 16 Jahren Anfang November 2007 von der Ausländerbehörde nach Belgrad abgeschoben wurde. 1991 kam er als Kleinkind mit seiner Familie nach Berlin. Er wurde von seiner älteren Schwester und Bruder getrennt.

Senad spricht nur Deutsch und ist ein Berliner Jugendlicher.
Senad hat hier die Möglichkeit, seine Ausbildung zu beenden. Im Kosovo hat er keinerlei Perspektive.

Senad soll wieder gemeinsam mit seiner Mutter nach Berlin zurückkehren und mit seiner Familie vereint werden!

Als Innensenator tragen Sie dafür eine Verantwortung.
Sie können die Rückkehr von Senad veranlassen.
Wir unterstützen Sie dabei.

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Presseerklärung, 20.11.07 Abschiebung eines 16jährigen nach Belgrad


Abschiebung eines 16jährigen nach Belgrad
Grober Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention


Am 09. November 2007 wurde der 16jährige Senad T. morgens, kurz bevor er zur Schule gehen wollte, von Polizeibeamten festgenommen und am Abend allein nach Belgrad abgeschoben. Senad ist Kosovo-Albaner und kam mit seiner Familie 1991 als Kleinkind im Alter von 8 Monaten aus dem Kosovo nach Berlin. Er ist hier aufgewachsen und mehr Berliner als Kosovo-Albaner

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Die Vertragstaaten verpflichteten sich mit der Unterzeichnung, dem Wohl des Kindes unbedingten Vorrang einzuräumen. Der Bundesregierung hatte bei der Ratifizierung des Vertragswerks 1992 den bis heute gültigen Vorbehalt eingelegt, der ausländerrechtlichen Regelungen den Vorrang einräumt. Dazu gehört die ausländerrechtliche Handlungsfähigkeit von Minderjährigen ab einem Alter von 16 Jahren. Sie könnten demnach in Abschiebehaft genommen und auch abgeschoben werden. Aus Sicht des Flüchtlingsrates ist der Vorbehalt rechtswidrig und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot. Dessen ungeachtet und unter Ignorierung mehrerer Beschlüsse des Bundestages, hat die Bundesregierung den genannten Vorbehalt bisher nicht aufgegeben.

Mit der Abschiebung von Senad hat die Berliner Ausländerbehörde in grober Weise gegen das Kindeswohl verstoßen. Senad wurde durch die Abschiebung von seiner kranken Mutter und seinem älteren Bruder getrennt. Die Ausländerbehörde machte den weiteren Aufenthalt von Senad von der freiwilligen Ausreise der Mutter abhängig. Diese ist aber aufgrund eines kürzlich beendeten Krankenhausaufenthaltes derzeit nicht reisefähig. Die Abschiebung verstieß somit auch gegen den im Grundgesetz besonders verankerten Schutz der Familie.

Die Behörde hätte im Fall der Abschiebung zumindest die Aufnahmebedingungen im Zielstaat prüfen müssen. Das ist offenbar nicht geschehen, sonst wäre nicht die Abschiebung nach Serbien (Belgrad) erfolgt, in ein Land, zu dem Senad keinerlei Bezugspunkte besitzt.

Unabhängig von der nur eingeschränkten Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention haben die Berliner Ausländerbehörde und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport den Vorrang des Kinderwohls zu beachten. Dafür gibt es entsprechende politische Rahmenbedingungen, da in der Koalitionsvereinbarung von SPD und Linkspartei sich ausdrücklich für die Aufgabe des Vorbehalts gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention ausgesprochen wird.

Der Flüchtlingsrat Berlin fordert daher den Berliner Innensenator zu einer umfassenden Aufklärung des Vorfalls auf. Es sollte künftig sichergestellt werden, dass das Kindeswohl in allen Behörden als oberste Handlungsmaxime behandelt wird.

Senad sollte ein Rückkehrrecht eingeräumt werden, damit er z.B. seinen Schulabschluss machen kann.


Flüchtlingsrat Berlin e. V.
Georgenkirchstr. 69-70
10249 Berlin

Tel.: (0 30) 2 43 44 57 62
Fax: (0 30) 2 43 44 57 63

E-Mail: buero@fluechtlingsrat-berlin.de

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