Pressemitteilung.
Ökohaus e.V. Rostock
Antirassistische Initiative Rostock
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Europäisches Bürgerforum
No-Lager-Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg entscheidet überraschend über den Asylantrag von Imam-Jonas Dögüs
Pressemitteilung


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg entscheidet überraschend über den Asylantrag von Imam-Jonas Dögüs


Der Rostocker, Imam-Jonas Dögüs, hat seinen Hungerstreik, den er am 25.6.2007 vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg begann, beendet.
Am Vormittag des 27. Juni 2007 lehnte das Bundesamt den Asylantrag von Imam Jonas Dögüs auf erschreckend zynische Weise, mit zum Teil unhaltbaren Begründungen ab. Die Begründung für diesen Negativbescheid hält Dögüs" Anwalt Thomas Wanie:"... für nicht gerichtsfest und rechtlich nicht durchhaltbar." Er hat beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage gegen diesen Bescheid eingereicht.
Es erwächst der Eindruck, dass sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit dieser Ablehnung auf schnelle Art und Weise eines "Problems" entledigt hat. Imam-Jonas Dögüs selbst hält diese Entscheidung für eine politische Entscheidung: "Mir zeigt sich das Bild, dass diejenigen, die zu Recht gegen die Verzögerungstaktik des Bundesamtes protestieren, mit fadenscheinigen Begründungen eine Ablehnung ihres Asylantrages bekommen. Was würde das auch für ein Bild in der Öffentlichkeit abgeben, wenn jemand, der jahrelang auf eine faire und gerechte Entscheidung wartet und immer wieder vertröstet wird und dann den Druck auf das Bundesamt mittels eines Hungerstreiks erhöht, auch noch eine positive Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhält. Dieses Beispiel durfte auf keinen Fall Schule machen, denn sonst würden vielleicht noch viele andere Wartende vor dem Bundesamt protestieren." so Dögüs weiter.
Während ihm am Nachmittag des ersten Tages seines Hungerstreiks von einem Bundesamtsmitarbeiter eine schnelle Bearbeitung seines Falles innerhalb eines Monates versprochen wurde, verkürzte sich die prognostizierte Bearbeitungszeit am Abend des 1.Tages bereits auf zwei Wochen. Am zweiten Tag versuchten Mitarbeiter des Bundesamtes über das Einschalten der Polizei und der Nürnberger Verkehrsbetriebe, sowie Telefonate mit seinem Anwalt Imam-Jonas Dögüs zur Aufgabe seines Hungerstreikes zu bewegen. Nachdem auch das nicht fruchtete, wurde am dritten Tag, nur 40 Stunden nach Beginn seines Protestes, über seinen Antrag mit einer Ablehnung entschieden.

Imam-Jonas Dögüs beendete seinen Hungerstreik, aber der Kampf um eine Anerkennung als politisch verfolgter Flüchtling geht weiter.


Rostock, 29.06.2007

Ökohaus e.V. Rostock
Antirassistische Initiative Rostock
Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Europäisches Bürgerforum
No-Lager-Netzwerk Mecklenburg-Vorpommern


Für Nachfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Imam-Jonas Dögüs, Telefon 0162/1025828 und
Rechtsanwalt Thomas Wanie 0381/7690543




Hintergrundinformationen:

Herr Dögüs ist Kurde aus der Türkei. Auf Grund seiner politischen Arbeit wird er in der Türkei
mehrfach verhaftet und massiv gefoltert.1995 wird er vom türkischen Staatssicherheitsgericht zu 15
Jahren Gefängnis verurteilt. Bis Mai 1999 lebt er illegal in der Türkei und muss dann, weil die
Situation für ihn immer gefährlicher wird, die Türkei verlassen. In Griechenland wird sein Asylantrag nicht bearbeitet, Herr Dögüs soll in die Türkei abgeschoben werden. Er flieht weiter nach Deutschland und stellt in Deutschland einen Asylantrag. Auf Grund der Drittstaatenregelung wird sein Asylantrag abgelehnt und die Rückschiebung nach Griechenland angeordnet. Aus Angst, von Griechenland direkt in die Türkei abgeschoben zu werden, gewährt im Februar 2000 eine Kirche in Rostock Herrn Dögüs Kirchenasyl. Auf Grund seines schlechten gesundheitlichen Zustands und seiner Reiseunfähigkeit erhält er 2003 eine Duldung. Dennoch droht ihm die Rückschiebung nach Griechenland. Erst nachdem Griechenland im Sommer 2005 dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitteilt,dass sie Herrn Dögüs nicht wieder aufnehmen werden, fühlt sich Deutschland für die Durchführung des Asylantrages zuständig. Am 06.09.2005 erfolgt in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nostorf Horst eine erneute Anhörung zu den Asylgründen von Herrn Dögüs. Am 09.01.2006 fragt der Anwalt von Herrn Dögüs erstmalig beim Bundesamt an, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Weitere Anfragen erfolgen in regelmäßigen Abständen. Im Juli 2006 erfolgt dann die Antwort des Bundesamtes, dass im August 2006 mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Bei einer telefonischen Nachfrage im September 2006 wird durch das Bundesamt eine Entscheidung bis Ende Oktober 2006 angekündigt. Diese Frist wird vom Bundesamt bis Ende 2006 verlängert. Auf die erneute Anfrage des Anwaltes Anfang März 2007 erfolgt keine Antwort. Im April 2007 wendet sich, auf Bitten von Herrn Dögüs, der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. an die Außenstelle des Bundesamtes in Nostorf/Horst mit der Bitte um Entscheidung. Telefonisch wird vom Bundesamt eine Entscheidung bis zum 15.06.2007angekündigt. Der Termin wird dann noch einmal um eine Woche verlängert. Am 21.06.2007 erfolgt eine erneute telefonische Anfrage durch den Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. Dieser erhält aber nur die Antwort, dass über das Verfahren noch nicht entschieden wurde. Am 22.06.2007 teilt das Bundesamt Nürnberg dem Anwalt mit: "Angesichts der schon langen Verfahrensdauer bin ich bemüht, umgehend zu entscheiden." Herr Dögüs glaubt den Versprechungen des Bundesamtes nicht mehr und will seiner Forderung nach einer Entscheidung über sein Asylverfahren mit dem Hungerstreik Nachdruck verleihen.

1000 x 100 Euro - Spendenaufruf für das Aktionsprogramm!




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