Irak-Flüchtlinge: Europaweiter Aufruf


Irak-Flüchtlinge: Europaweiter Aufruf

Liebe Freundinnen und Freunde,

die International Federation of Iraqi Refugees (IFIR) <
http://www.federasion.org> hat einen europaweiten Aufruf gegen Rückübernahmeabkommen, Abschiebungen und Entrechtung von irakischen Flüchtlingen in den europäischen Länder gestartet. Ich würde euch bitten die Petition (im Anhang) zu Unterzeichnen und an rebwar.arif@hotmail.com zu schicken und diese Mail weiterzuleiten. Zwar sind bis Oktober diesen Jahres keine Abschiebungen im großen Stil geplant, ein Rückübernahmeabkommen mit dem Nordirak besteht jedoch bereits und langfristig könnte es viele (insbesondere der kurdischen Nordiraker) treffen.

viele Grüße,
Tobias Klaus

Unterschriftenliste.pdf


Noch zur Info: Es gibt für neue Möglichkeiten für Irak-Flüchtlinge aufgrund subsidiären Schutz zu erhalten. Grob geht es darum:

Am 17. Februar hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein hilfreiches Urteil für Bürgerkriegsflüchtlinge gefällt. Danach muss bei Bürgerkriegslagen nicht geprüft werden, ob sich die Person, die sich auf den subsidiären Schutz beruft, in besonderer individueller Weise von dem Bürgerkriegskonflikt betroffen ist. Es muss daher zukünftig bei Asylanträgen außer einer individuellen politischen Verfolgung auch geprüft werden, ob in dem Herkunftsland eine individuelle Bedrohung durch willkürliche Gewalt besteht. Grundlage ist Art. 15 c EU-Qualifikationsrichtline. Zudem hat der EuGH entschieden, dass nicht zwangsläufig ein landesweiter Konflikt vorliegen muss, um einen Anspruch auf subsidiären Schutz zu haben, was bereits in einem Urteil des BVerwG festgestellt wurde. Auf dieser Grundlage können beispielsweise Flüchtlinge aus Bagdad, die bisher nur geduldet sind, Folgeanträge stellen, auch wenn sie keine individuelle Verfolgung nachweisen können. Begründet werden muss aber immer noch, warum keine inländische Fluchtalternative besteht.

EuGH-Urteil vom 17.02.2009 (individuelle Bedrohung durch willkürliche Gewalt):

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-465/07

BVerwG-Urteil vom 24.07.2008 (regionaler Konflikt ausreichend):
http://www.asyl.net/Magazin/Docs/2007/M-9/13877.pdf
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