Flüchtlingsrat Berlin e.V.

Presseerklärung vom 10. November 2008

Ein Jahr nach der rechtswidrigen Abschiebung
Flüchtlingsrat Berlin fordert Rückkehr von Minderjährigem Flüchtling aus dem Kosovo

Flüchtlingsrat Berlin e.V.


Presseerklärung vom 10. November 2008


Ein Jahr nach der rechtswidrigen Abschiebung
Flüchtlingsrat Berlin fordert Rückkehr von Minderjährigem Flüchtling aus dem Kosovo




Am 09. November 2007 wurde der 16jährige Senad T. morgens, kurz bevor er zur Schule gehen wollte, von Polizeibeamten festgenommen und am Abend allein nach Belgrad abgeschoben. Senad ist Kosovo-Albaner und kam mit seiner Familie 1991 als Kleinkind im Alter von 8 Monaten aus dem Kosovo nach Berlin. Er wuchs hier auf und ist somit mehr Berliner als Kosovo-Albaner.



Mit der Abschiebung von Senad hatte die Berliner Ausländerbehörde in grober Weise gegen das Kindeswohl verstoßen. Senad wurde durch die Abschiebung von seiner kranken Mutter und seiner älteren Schwester und seinem älteren Bruder getrennt. Seine Geschwister besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die Mutter folgte Senad "freiwillig" im Dezember 07 in den Kosovo. Dort lebt sie mit ihrem Sohn unter prekären sozialen Umständen. Ohne feste Bleibe sind sie auf die Gastfreundschaft von Verwandten angewiesen.



Die Behörde hat es unterlassen, die Aufnahmebedingungen im Zielstaat prüfen. Das geschah nicht, sonst wäre nicht die Abschiebung nach Serbien (Belgrad) erfolgt, in ein Land, zu dem Senad keinerlei Bezugspunkte besaß. Nur durch die Einschaltung eines Bekannten, der Senad auf dem Belgrader Flughafen abholte, konnten die Verwandten in Berlin verhindern, dass Senad sich nicht selbst überlassen blieb. Einen Tag nach der Abschiebung kam seine 76jährige Großmutter nach Belgrad um mit ihm in den ca. 600 km entfernten Herkunftsort im Kosovo zu fahren.



Unabhängig vom bestehenden Vorbehalt der Bundesregierung gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention bestand eine Verpflichtung der Berliner Ausländerbehörde zur Prüfung der Aufnahmebedingungen für Senad. Entsprechende Vorgaben sind auch den Richtlinien der EU zur Rückführung Minderjähriger (Entschließung des Rates vom 26. Juni 1997) zu entnehmen. Unter Missachtung der genannten Vorschriften setzte die Ausländerbehörde die Abschiebung von Senad rechtswidrig durch.



Der Flüchtlingsrat Berlin fordert daher den Berliner Innensenator auf, ausgehend vom Kindeswohl umgehend Schritte zur Korrektur dieses Vorganges einzuleiten, die in der Ermöglichung der Wiedereinreise von Senad und seiner Mutter bestehen sollten.

Mit der Abschiebung wurde der Bildungsweg von Senad unterbrochen. Im Kosovo hat er keinerlei Perspektive auf eine Ausbildung oder eine berufliche Perspektive. Mit einer Rückkehr nach Berlin könnte Senad die abgebrochene Ausbildung wieder aufnehmen, wobei ihm der Flüchtlingsrat Berlin unterstützen würde.



Nach der beabsichtigten Einreichung einer Petition durch die Rechtsanwältin von Senad wird sich demnächst der entsprechende Ausschuss des Abgeordnetenhauses und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit dem berechtigten Anliegen von Senad auseinandersetzen müssen.

Weitere Infos:
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_pe.php?sid=394


Spenden für Hier Geblieben!

Bitte unterstützt Hier Geblieben! auch finanziell mit einer Spende auf das Konto vom Flüchtlingsrat Berlin:

Stichwort : Bleiberecht!

Flüchtlingsrat Berlin
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 100 205 00
Konto 311 68 03

Für eine Spendebescheinigungen bitte eine Mail an:
buero@fluechtlingsrat-berlin.de



- Home -