[Caravane-info] Drohende Abschiebung Unterschriftensammlung Yilmaz
Sam
[Caravane-info] Drohende Abschiebung Unterschriftensammlung Yilmaz
Sam

Liebe Freundinnen und Freunde,

ein kurdischer Flüchtling soll nach 11 Jahren in Deutschland abgeschoben
werden. Obwohl die neue Bleiberechtsregelung für ihn gelten würde. Angehängt
die Unterschriftenliste. Rücksendung ggf. an die Adresse:

KULT.verein für jugendkultur e. V
c/o Ortwin Rau
Luckauerstr. 3 10969 Berlin
Tel.: 030/615 13 54
www.yaam.de

Unterschriftenliste (pdf)

Info-pdf für Unterschriftenliste





INFO:

Yilmaz ist 1996 als unbegleiteter minderjähriger kurdischer Flüchtling mit
11 Jahren aus der Türkei nach Deutschland gekommen.

Seitdem war er nicht mehr in der Türkei. Seine Mutter ist gestorben. Er hat überhaupt keinen Bezug mehr zur Türkei. In Berlin hat er mit 11 Jahren ein komplett neues Leben begonnen, die deutsche Sprache gelernt und seinen Hauptschulabschluss gemacht. Alle seine Freunde leben hier.

Sein Asylverfahren dauerte über 8 Jahre und endete schließlich negativ. Die Härtefallkommission sprach ihm 2005 ein Aufenthaltsrecht unter der Bedingungzu, eine bestimmte Ausbildung zu absolvieren.Yilmaz war in dieser Ausbildung
überfordert und musste diese abbrechen. Stattdessen hat er bis heute verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich absolviert und bekam gleichwohl nie ein Aufenthaltsrecht, welches ihm ja eigentlich zugesprochen war.

2005 heirateten er und seine damalige Freundin, aber die Trennung erfolgte schnell, die Ehe scheiterte.Von Anfang an wurde ihm unterstellt, dass er eine Zweckehe eingegangen sei. Tatsächlich wurde die Ehe vom amiliengericht regulär geschieden, d.h. der Vortrag einer Ehe mit Täuschungsabsicht wurde zurück-gewiesen.

2006 wurde dann ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Bleiberechtsbeschluss der Innenminister der Länder gestellt. Yilmaz erfüllt nämlich alle Voraussetzungen: Er ist lang genugin Deutsch-land, nicht
strafrechtlich verurteilt, integriert und hat ein aktuelles Arbeitsangebot vorgelegt.
Die Ausländerbehörde lehnte diesen Antrag ab, wobei sie von einem nicht zutreffenden Sachverhalt ausging. Sie wirft Yilmaz eine verzögerte Passbeschaffung vor und dass er falsche Angaben gemacht hätte. Dabei lag und liegt der Pass seit 2 Jahren bei der Ausländerbehörde, und das Familiengericht hat seine Angaben bezüglich des Zustandekommens der Ehe für richtig befunden.

Am 10.05.2007 sollte er in die Türkei abgeschoben werden. Nur eine Petition, die inzwischen abgelehnt wurde, verhinderte dies. Yilmaz soll nun ausreisen, da er anderenfalls abgeschoben werden würde. Er hat hier alles, seine Freundin lebt hier, er kennt die Türkei nicht mehr. Dort hat er nichts, er kommt in ein fremdes Land, in dem er vollkommen entwurzelt und fremd wäre. Er bräuchte Jahrzehnte, um dort wieder Fuß zu fassen, wenn dies ihm überhaupt gelänge.

Ein erneutes Ersuchen der Härtefallkommission wurde von der Senatsverwaltung für Inneres noch nicht mal zur Befassung zugelassen, obwohl die Härte ihm Fall von Yilmaz nach einer Regulierung schreit. Yilmaz konnte diese ganze Situation nicht länger, er kann mit der verlangten Verlust seiner Heimat nicht zurecht kommen. Er erlitt einen Zusammenbruch und ist im Krankenhaus.

Yilmaz erfüllt sowohl die Kriterien des Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz von 2006 als auch der künftigen gesetzlichen Bleiberechtsregelung. Ihm ist daher zumindest bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seine Anträge nach der Bleiberechtsregelung bzw. bei der Härtefallkommission Abschiebungsschutz zu gewähren.

Flüchtlingsrat Berlin, 31. Mai 2007

Für Rückfragen:
Flüchtlingsrat Berlin:
Walid Chahrour Tel. 030/ 666 40 720
Jens-Uwe Thomas Tel. 030/ 24344-5762
Rechtsanwältin Berenice Böhlo Tel. 030/ 629 877 20


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